Schnellorientierung
Was eine Reinigungskraft / Reinigungsunternehmen-Rechnung braucht
Neben den allgemeinen Rechnungsangaben gelten für Reinigungskraft / Reinigungsunternehmen branchenspezifische Anforderungen. Ihre Rechnung sollte nachvollziehbar zeigen, welche Leistungen erbracht wurden.
Unterhaltsreinigung mit Objektadresse und Turnus
Grundreinigung nach Stunden oder Fläche
Fenster- und Rahmenreinigung
Treppenhaus- und Gemeinschaftsflächenreinigung
Anfahrt und Verbrauchsmaterial separat
ℹ️ Expertentipps für Reinigungskraft / Reinigungsunternehmen
- ✅ Rechnungen müssen gemäß § 14 UStG alle Pflichtangaben enthalten
- ✅ Bei Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) ist ein Hinweis auf die Steuerbefreiung erforderlich
- ✅ Aufbewahrungspflicht für Rechnungen beträgt 8 Jahre
- ✅ Aufbewahrungspflicht: Rechnungen müssen gemäß § 14b UStG 8 Jahre aufbewahrt werden.
Rechenhilfe
Umsatzsteuer zum Rechnungsbetrag berechnen
Berechnet nur die Umsatzsteuer.
Hinweis zur Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG):
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Bitte fügen Sie folgenden Hinweis auf Ihrer Rechnung hinzu:
"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Kopierbare Vorlage
Muster einer Reinigungskraft / Reinigungsunternehmen-Rechnung
Das Beispiel zeigt den Aufbau. Ersetzen Sie alle Werte und prüfen Sie die Angaben für Ihren konkreten Fall.
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Reinigungsaufträge regelmäßig abrechnen
sevDesk unterstützt Reinigungsfirmen bei wiederkehrenden Kundenrechnungen und Belegen. Objekt, Zeitraum, Stunden, Pauschalen und Material lassen sich getrennt erfassen.
Elektronische Rechnung
Brauchen Reinigungsfirmen eine E-Rechnung?
Teilweise – abhängig von Ihren Kunden. Als Reinigungskraft / Reinigungsunternehmen haben Sie gemischte Kundenstrukturen. Für B2B-Umsätze sollten Sie die E-Rechnung frühzeitig einplanen; für reine Privatkund:innen ist sie in der Regel nicht der maßgebliche Fall.
B2B-Rechnungen: XRechnung oder ein zulässiges ZUGFeRD-Format frühzeitig einplanen.
ZUGFeRD-XML kostenlos vorprüfen
Privatkund:innen: Für rein private Rechnungen ist die E-Rechnung in der Regel nicht der maßgebliche Fall.
Übergang: Die gesetzlichen Übergangsfristen sollten Sie bei der Einführung einplanen.
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Rechnungsprogramm ohne Abo: einmal zahlen, lokal nutzen
Für Reinigungskraft / Reinigungsunternehmen, die keine monatliche Cloud-Software möchten, ist Invozilla-Solo eine schlanke Alternative: lokale Datenhaltung, einmalige Lizenz und schnelle Rechnungserstellung ohne laufende Abo-Kosten.
Besonders passend, wenn lokale Datenhaltung und Kaufversion wichtiger sind als Cloud-Automatisierung.
Vertiefende Ratgeber
Mehr zur Reinigungskraft / Reinigungsunternehmen-Rechnung
Diese Spezialseiten vertiefen typische Fragen rund um Musterrechnung, Leistungsbeschreibung, Kleinunternehmerregelung und E-Rechnung.
Passende Muster
Verwandte Rechnungsvorlagen
Je nach Auftrag, Leistungsumfang oder Spezialisierung können auch diese Muster passen.
Weitere Hilfen
Rechnung, E-Rechnung und Software richtig einordnen
Diese weiterführenden Seiten helfen bei Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung, E-Rechnung und der Auswahl einer passenden Rechnungssoftware.
Kurz beantwortet
Häufige Fragen zur Reinigungskraft / Reinigungsunternehmen-Rechnung
Wie schreibe ich eine Rechnung für Reinigungsarbeiten?
Nennen Sie Objektadresse und Reinigungszeitraum und führen Sie Unterhalts-, Grund- oder Fensterreinigung mit Stunden, Fläche oder Pauschale auf. Anfahrt, Reinigungsmittel und Zusatzleistungen erscheinen getrennt.
Welche Angaben gehören auf eine Rechnung für Reinigungsarbeiten?
Ergänzen Sie zu den allgemeinen Pflichtangaben insbesondere die gereinigte Objektadresse, Leistungsdatum oder Zeitraum, Reinigungsart, Turnus sowie die verwendete Abrechnungseinheit wie Stunden, Quadratmeter oder Pauschale.
Was muss ich bei grenzüberschreitenden Leistungen beachten?
Bei Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern gilt oft das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG). Der Leistungsempfänger schuldet dann die Umsatzsteuer in seinem Land.