Rechenhilfe
Umsatzsteuer und Rechnungsbetrag berechnen
Für Hausmeisterservice: 19% Regelbesteuerung, Kleinunternehmer oder Reverse-Charge.
Hinweis zur Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG):
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Bitte fügen Sie folgenden Hinweis auf Ihrer Rechnung hinzu:
"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Kopierbare Vorlage
Hausmeisterservice Rechnungsmuster mit Winterdienst und Kleinreparaturen
Das Muster zeigt, wie Objektbetreuung, Winterdienst, Grünpflege, Kleinreparaturen, Material und Fahrtkosten getrennt aufgeführt werden können.
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Hausmeisterservice-Rechnungen mit sevDesk erstellen
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Hinweis für Privatkund:innen
§ 35a EStG: Arbeitskosten getrennt ausweisen
Bei Hausmeisterleistungen in einem privaten Haushalt kann die Steuerermäßigung nach § 35a EStG relevant sein. Das gilt vor allem für haushaltsnahe Dienstleistungen sowie einzelne Handwerkerleistungen rund um Erhaltung, Pflege und kleinere Reparaturen.
Wichtig für die Rechnung: Arbeitszeit, Fahrtkosten und Materialkosten sollten getrennt ausgewiesen werden. Nach § 35a Abs. 5 EStG gilt der Abzug für Arbeitskosten; Materialkosten gehören regelmäßig nicht zum begünstigten Arbeitskostenanteil.
Der Rechnungsempfänger benötigt außerdem eine Rechnung und sollte unbar auf das Konto des Leistungserbringers zahlen. Dieser Abschnitt ersetzt keine steuerliche Beratung.
- Arbeitsleistung separat ausweisen
- Fahrt-/Einsatzkosten separat ausweisen
- Material nur als eigene Position aufführen
- Objektadresse und Leistungszeitraum nennen
Kurzantwort
Was muss eine Hausmeisterservice-Rechnung enthalten?
Stand: Juni 2026. Allgemeine Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung.
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Was eine Hausmeisterservice-Rechnung braucht
Eine Hausmeisterservice-Rechnung sollte nicht nur die allgemeinen Pflichtangaben enthalten, sondern die Arbeiten am Objekt nachvollziehbar aufschlüsseln. Besonders wichtig ist die Trennung von Arbeitszeit, Fahrtkosten und Material.
Regelmäßige Objektbetreuung und Kontrollgänge
Winterdienst und Streupflichtarbeiten
Grünpflege und Außenanlagenpflege
Kleinreparaturen mit Arbeitszeit und Material getrennt
Treppenhaus- und Gemeinschaftsflächenreinigung
Fahrtkosten / Einsatzpauschale
ℹ️ Expertentipps für Hausmeisterservice
- ✅ Leistungsdatum, Objektadresse und Leistungszeitraum eindeutig angeben
- ✅ Arbeitszeit, Fahrtkosten und Materialkosten getrennt ausweisen
- ✅ Bei Privatkund:innen kann § 35a EStG relevant sein; begünstigt sind grundsätzlich Arbeitskosten, nicht Materialkosten
- ✅ Bei Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) ist ein Hinweis auf den fehlenden Umsatzsteuerausweis erforderlich
- ✅ Rechnungen müssen gemäß § 14 UStG alle Pflichtangaben enthalten und 8 Jahre aufbewahrt werden
Elektronische Rechnung
Brauchen Hausmeisterservice eine E-Rechnung?
Teilweise – abhängig von Ihren Kunden. Als Hausmeisterservice haben Sie gemischte Kundenstrukturen. Für B2B-Umsätze sollten Sie die E-Rechnung frühzeitig einplanen; für reine Privatkund:innen ist sie in der Regel nicht der maßgebliche Fall.
B2B-Rechnungen: XRechnung oder ein zulässiges ZUGFeRD-Format frühzeitig einplanen.
Privatkund:innen: Für rein private Rechnungen ist die E-Rechnung in der Regel nicht der maßgebliche Fall.
Übergang: Die gesetzlichen Übergangsfristen sollten Sie bei der Einführung einplanen.
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Weitere Hilfen
Rechnung, E-Rechnung und Software richtig einordnen
Diese weiterführenden Seiten helfen bei Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung, E-Rechnung und der Auswahl einer passenden Rechnungssoftware.
Kurz beantwortet
Häufige Fragen zur Hausmeisterservice-Rechnung
Welche Pflichtangaben muss eine Hausmeisterservice-Rechnung enthalten?
Nach § 14 UStG gehören unter anderem vollständige Namen und Anschriften, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungszeitraum, genaue Leistungsbeschreibung, Entgelt, Steuersatz und Zahlungsbedingungen auf die Rechnung.
Kann der Auftraggeber Hausmeisterkosten steuerlich absetzen?
Bei Leistungen in einem privaten Haushalt kann § 35a EStG relevant sein. Arbeits- und Fahrtkosten sollten getrennt von Materialkosten ausgewiesen werden. Voraussetzung sind unter anderem eine Rechnung und die Zahlung auf ein Konto des Leistungserbringers.
Wie sollten Arbeits- und Materialkosten ausgewiesen werden?
Weisen Sie Arbeitszeit, Fahrtkosten und Materialkosten möglichst getrennt aus. Das erleichtert dem Rechnungsempfänger die steuerliche Einordnung und macht die Rechnung nachvollziehbarer.
Wie rechne ich Winterdienst ab?
Winterdienst kann als eigene Position mit Leistungszeitraum, Einsatzanzahl, Objektadresse und vereinbartem Preis aufgeführt werden. Bei wiederkehrenden Einsätzen ist eine monatliche Pauschale oder eine Abrechnung je Einsatz üblich.
Kann ich als Hausmeisterservice die Kleinunternehmerregelung nutzen?
Ja, wenn Ihr Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet (§ 19 UStG). Sie weisen dann keine Umsatzsteuer aus und müssen den passenden Hinweis auf der Rechnung aufnehmen.
Brauche ich für Hausmeisterservice eine E-Rechnung?
Für inländische B2B-Rechnungen ist die E-Rechnung seit 2025 ein wichtiges Thema. Bei privaten Auftraggebern ist sie in der Regel nicht der maßgebliche Fall; bei Hausverwaltungen, Unternehmen oder gewerblichen Auftraggebern sollten strukturierte Formate eingeplant werden.