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Kleinunternehmer-Rechnung für Reinigungskraft

Gemäß § 19 UStG – Professionelles Muster ohne Umsatzsteuerausweis

Wichtig für Reinigungskraft als Kleinunternehmer

Im Reinigungsgewerbe ermöglicht § 19 UStG extrem konkurrenzfähige Preise bei Privat-Haushalten, da diese keine Umsatzsteuer ziehen können. Sorgen Sie dafür, dass der Pflichtsatz zur Steuerbefreiung sauber auf jeder Rechnung steht.

RECHNUNG

Rechnungsnummer: KU-2026-1553

Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG

Rechnungsdatum

13.06.2026

Rechnungssteller

Sauber & Rein Service

Musterstraße 42

10115 Berlin

Steuernummer: 12/345/67890

Rechnungsempfänger

Max Mustermann

Kundenweg 15

80331 München

Leistungspositionen

Pos Beschreibung Betrag
1 Unterhaltsreinigung Wohnung/Büro (Monatspauschale) 380,00 €
Zwischensumme (netto): 380,00 €
Gesamtbetrag: 380,00 €

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

(Kleinunternehmerregelung - Brutto entspricht Netto)

Zahlungsbedingungen

Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag bis zum 27.06.2026 auf folgendes Konto:

IBAN:
DE89 3704 0044 0532 0130 00
BIC:
COBADEFFXXX
Verwendungszweck:
KU-2026-1553

💡 Vorteile für Reinigungskraft: Kleinunternehmer-Rechnungen fehlerfrei mit FastBill

Als Kleinunternehmer müssen Sie auf jeder Rechnung den § 19 UStG-38411CYW3Bermerk angeben und dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen. Professionelle Rechnungssoftware wie FastBill verhindert automatisch fehlerhafte Steuerausweise und spart Ihnen Zeit bei der Buchhaltung.

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Was bedeutet § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung)?

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit Sie von der Verpflichtung, Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen auszuweisen und abzuführen. Dies gilt, wenn Ihr Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 € nicht überschreitet.

Wichtig: Sie dürfen als Kleinunternehmer keine Vorsteuer aus Ihren Einkäufen geltend machen. Der Hinweis "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" muss zwingend auf jeder Rechnung erscheinen.

Sauber & Rein Service • Inhaber: Anna Schneider • Steuernummer: 12/345/67890

Bankverbindung: Commerzbank AG • IBAN: DE89 3704 0044 0532 0130 00 • BIC: COBADEFFXXX

Wann Kleinunternehmerstatus hier sinnvoll ist

Für kleine Reinigungsbetriebe mit Privatkunden kann § 19 UStG praktisch sein. Bei vielen Gewerbekunden ist Regelbesteuerung oft leichter vermittelbar.

Für diese Berufsgruppe sind typische Kunden Privathaushalte, Büros, Praxen, Hausverwaltungen, Ferienwohnungen und Gewerbebetriebe. Wenn viele Kunden vorsteuerabzugsberechtigt sind, kann eine Rechnung mit Umsatzsteuer wirtschaftlich neutraler wirken als eine Kleinunternehmerrechnung ohne Steuerabzug.

  • Keine Umsatzsteuer ausweisen, wenn § 19 UStG angewendet wird.
  • Den Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung direkt unter den Rechnungsbetrag setzen.
  • Bei Wachstum regelmäßig prüfen, ob die Umsatzgrenzen noch eingehalten werden.

Weiterführende Hilfen

Kleinunternehmer-Rechnung absichern

Weitere Regeln zu § 19 UStG, E-Rechnung und Software für Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis.

Reinigungskraft-Rechnungen direkt digital erstellensevDesk eignet sich hier als nächster Schritt von Muster und Erklärung zur echten Rechnung.
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