Schnellorientierung
Was eine Haushaltshilfe selbstständig-Rechnung braucht
Neben den allgemeinen Rechnungsangaben gelten für Haushaltshilfe selbstständig branchenspezifische Anforderungen. Ihre Rechnung sollte nachvollziehbar zeigen, welche Leistungen erbracht wurden.
Unterhaltsreinigung Privathaushalt
Wäsche- und Bügelservice
Einkaufs- und Alltagshilfe
Grundreinigung / Sonderreinigung
Fahrtkosten / Materialpauschale
ℹ️ Expertentipps für Haushaltshilfe selbstständig
- ✅ Leistungsort, Zeitraum und Tätigkeiten konkret angeben
- ✅ Haushaltsnahe Dienstleistungen für Privatkunden nachvollziehbar beschreiben
- ✅ Material, Fahrtkosten und Zusatzleistungen separat ausweisen
- ✅ Bei Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) ist ein Hinweis auf die Steuerbefreiung erforderlich
- ✅ Aufbewahrungspflicht: Rechnungen müssen gemäß § 14b UStG 8 Jahre aufbewahrt werden.
Rechenhilfe
Umsatzsteuer zum Rechnungsbetrag berechnen
Berechnet nur die Umsatzsteuer.
Hinweis zur Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG):
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Bitte fügen Sie folgenden Hinweis auf Ihrer Rechnung hinzu:
"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Kopierbare Vorlage
Muster einer Haushaltshilfe selbstständig-Rechnung
Das Beispiel zeigt den Aufbau. Ersetzen Sie alle Werte und prüfen Sie die Angaben für Ihren konkreten Fall.
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Rechnungen ohne monatliches Abo erstellen
Invozilla-Solo passt zu selbstständigen Haushaltshilfen, die eine einfache Kaufversion und lokale Datenhaltung bevorzugen. Arbeits-, Fahrt- und Materialkosten lassen sich getrennt erfassen.
Elektronische Rechnung
Brauchen selbstständige Haushaltshilfen eine E-Rechnung?
Teilweise – abhängig von Ihren Kunden. Als Haushaltshilfe selbstständig haben Sie gemischte Kundenstrukturen. Für B2B-Umsätze sollten Sie die E-Rechnung frühzeitig einplanen; für reine Privatkund:innen ist sie in der Regel nicht der maßgebliche Fall.
B2B-Rechnungen: XRechnung oder ein zulässiges ZUGFeRD-Format frühzeitig einplanen.
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Privatkund:innen: Für rein private Rechnungen ist die E-Rechnung in der Regel nicht der maßgebliche Fall.
Übergang: Die gesetzlichen Übergangsfristen sollten Sie bei der Einführung einplanen.
Weitere Hilfen
Rechnung, E-Rechnung und Software richtig einordnen
Diese weiterführenden Seiten helfen bei Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung, E-Rechnung und der Auswahl einer passenden Rechnungssoftware.
Kurz beantwortet
Häufige Fragen zur Haushaltshilfe selbstständig-Rechnung
Welche Pflichtangaben muss eine Rechnung enthalten?
Nach § 14 UStG muss eine Rechnung u.a. vollständigen Namen und Anschrift von leistendem Unternehmer und Leistungsempfänger, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Zeitpunkt der Leistung, Entgelt und Steuersatz enthalten.
Kann ich die Kleinunternehmerregelung nutzen?
Ja, wenn Ihr Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet (§ 19 UStG). Sie weisen dann keine Umsatzsteuer aus.
Was ist bei haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35a EStG wichtig?
Für eine mögliche Steuerermäßigung benötigt der Kunde eine Rechnung und muss auf das Konto des Leistungserbringers zahlen. Begünstigt sind nach § 35a Abs. 5 EStG nur Arbeitskosten; die Voraussetzungen sind im Einzelfall zu prüfen.