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Haushaltshilfe-Rechnung: Muster für Privatkunden

Das kostenlose Muster zeigt Arbeitszeit, Leistungsort sowie getrennte Fahrt- und Materialkosten für haushaltsnahe Dienstleistungen im Privathaushalt.

§ 14 UStG · § 35a EStGrechtliche Grundlagen
§ 14 UStGsteuerliche Pflichtangaben
Stand 2026mit E-Rechnungs-Hinweis

Schnellorientierung

Was eine Haushaltshilfe selbstständig-Rechnung braucht

Neben den allgemeinen Rechnungsangaben gelten für Haushaltshilfe selbstständig branchenspezifische Anforderungen. Ihre Rechnung sollte nachvollziehbar zeigen, welche Leistungen erbracht wurden.

Unterhaltsreinigung Privathaushalt

Wäsche- und Bügelservice

Einkaufs- und Alltagshilfe

Grundreinigung / Sonderreinigung

Fahrtkosten / Materialpauschale

ℹ️ Expertentipps für Haushaltshilfe selbstständig

Rechenhilfe

Umsatzsteuer zum Rechnungsbetrag berechnen

Berechnet nur die Umsatzsteuer.

Nettobetrag:1.000,00 EUR
Zzgl. 19% Umsatzsteuer:190,00 EUR
Bruttobetrag:1.190,00 EUR

Kopierbare Vorlage

Muster einer Haushaltshilfe selbstständig-Rechnung

Das Beispiel zeigt den Aufbau. Ersetzen Sie alle Werte und prüfen Sie die Angaben für Ihren konkreten Fall.

Rechnungsmuster – Haushaltshilfe selbstständig Fiktive Werte, vor Verwendung anpassen
RECHNUNG Haushaltsservice Klar & Sauber Musterweg 7 50667 Köln Telefon: 0221 1234567 E-Mail: service@beispiel.de Steuernummer: 12/345/67890 An Frau Erika Beispiel Wohnstraße 24 50674 Köln Rechnungsnummer: HH-2026-0091 Rechnungsdatum: 14.09.2026 Leistungszeitraum: 01.09.2026 bis 12.09.2026 Leistungsort: Wohnstraße 24, 50674 Köln Pos. Leistung Menge Einzelpreis Gesamt ---------------------------------------------------------------------------- 1. Unterhaltsreinigung 8,00 Std. 32,00 EUR 256,00 EUR 2. Fensterreinigung pauschal 90,00 EUR 3. Fahrtkosten 2 Fahrten 12,00 EUR 24,00 EUR 4. Materialkosten / Reinigungsmittel pauschal 18,50 EUR ---------------------------------------------------------------------------- Zwischensumme netto: {{NETTOBETRAG}} {{STEUERZEILE}} ---------------------------------------------------------------------------- RECHNUNGSBETRAG: {{GESAMTBETRAG}} Zur nachvollziehbaren Aufteilung: Arbeitsleistungen: 346,00 EUR netto Fahrtkosten: 24,00 EUR netto Materialkosten: 18,50 EUR netto Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen auf das unten genannte Konto. Eine mögliche Steuerermäßigung nach § 35a EStG hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen des Einzelfalls ab. IBAN: DE00 0000 0000 0000 0000 00 BIC: XXXXXXXXXXX Bank: [Bankname]
VollständigkeitAlle Pflichtangaben nach § 14 UStG beachten.
NachvollziehbarkeitLeistungen klar und detailliert beschreiben.
AufbewahrungRechnungen 8 Jahre aufbewahren (§ 14b UStG).

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Rechnungen ohne monatliches Abo erstellen

Invozilla-Solo passt zu selbstständigen Haushaltshilfen, die eine einfache Kaufversion und lokale Datenhaltung bevorzugen. Arbeits-, Fahrt- und Materialkosten lassen sich getrennt erfassen.

Elektronische Rechnung

Brauchen selbstständige Haushaltshilfen eine E-Rechnung?

Teilweise – abhängig von Ihren Kunden. Als Haushaltshilfe selbstständig haben Sie gemischte Kundenstrukturen. Für B2B-Umsätze sollten Sie die E-Rechnung frühzeitig einplanen; für reine Privatkund:innen ist sie in der Regel nicht der maßgebliche Fall.

B2B-Rechnungen: XRechnung oder ein zulässiges ZUGFeRD-Format frühzeitig einplanen.

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Privatkund:innen: Für rein private Rechnungen ist die E-Rechnung in der Regel nicht der maßgebliche Fall.

Übergang: Die gesetzlichen Übergangsfristen sollten Sie bei der Einführung einplanen.

Weitere Hilfen

Diese weiterführenden Seiten helfen bei Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung, E-Rechnung und der Auswahl einer passenden Rechnungssoftware.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen zur Haushaltshilfe selbstständig-Rechnung

Welche Pflichtangaben muss eine Rechnung enthalten?

Nach § 14 UStG muss eine Rechnung u.a. vollständigen Namen und Anschrift von leistendem Unternehmer und Leistungsempfänger, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Zeitpunkt der Leistung, Entgelt und Steuersatz enthalten.

Kann ich die Kleinunternehmerregelung nutzen?

Ja, wenn Ihr Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet (§ 19 UStG). Sie weisen dann keine Umsatzsteuer aus.

Was ist bei haushaltsnahen Dienstleistungen nach § 35a EStG wichtig?

Für eine mögliche Steuerermäßigung benötigt der Kunde eine Rechnung und muss auf das Konto des Leistungserbringers zahlen. Begünstigt sind nach § 35a Abs. 5 EStG nur Arbeitskosten; die Voraussetzungen sind im Einzelfall zu prüfen.