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Musterrechnung für Elektriker

Kostenloses Rechnungsmuster für Elektriker: branchenspezifisch, klar strukturiert und sofort kopierbar.

§ 14 UStG · § 631 BGBrechtliche Grundlagen
§ 14 UStGsteuerliche Pflichtangaben
Stand Juni 2026mit E-Rechnungs-Hinweis

Kurzantwort

Was muss eine Elektriker-Rechnung enthalten?

Pflichtangaben Rechnungsnummer, Datum, vollständige Adressen, Leistungszeitraum, Leistungsbeschreibung, Entgelt und Zahlungsziel sollten eindeutig erkennbar sein.
Steuerliche Einordnung Umsatzsteuer: In vielen Fällen gilt der reguläre Steuersatz von 19%; Ausnahmen hängen von Leistung, Kunde und gesetzlicher Grundlage ab.
E-Rechnung Bei B2B-Rechnungen ist die E-Rechnung seit 2025 ein wichtiges Thema; öffentliche und gewerbliche Auftraggeber können strukturierte Formate erwarten.

Stand: Juni 2026. Allgemeine Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Schnellorientierung

Was eine Elektriker-Rechnung braucht

Neben den allgemeinen Rechnungsangaben gelten für Elektriker branchenspezifische Anforderungen. Ihre Rechnung sollte nachvollziehbar zeigen, welche Leistungen erbracht wurden.

Elektroinstallation

Reparatur elektrischer Anlagen

Elektroprüfung (DGUV V3)

ℹ️ Expertentipps für Elektriker

Rechenhilfe

Umsatzsteuer zum Honorar berechnen

Berechnet nur die Umsatzsteuer.

Nettobetrag:1.000,00 EUR
Zzgl. 19% Umsatzsteuer:190,00 EUR
Bruttobetrag:1.190,00 EUR

Kopierbare Vorlage

Muster einer Elektriker-Rechnung

Das Beispiel zeigt den Aufbau. Ersetzen Sie alle Werte und prüfen Sie die Angaben für Ihren konkreten Fall.

Rechnungsmuster – Elektriker Fiktive Werte, vor Verwendung anpassen
RECHNUNG Elektriker Max Mustermann Musterstraße 12 10115 Berlin Telefon: 030 12345678 E-Mail: kontakt@beispiel.de Steuernummer: 12/345/67890 USt-IdNr.: DE123456789 (falls vorhanden) An [Firmenname / Name des Auftraggebers] [Straße und Hausnummer] [PLZ Ort] Berlin, [TT.MM.JJJJ] RECHNUNG NR. [2026-001] Projekt/Auftrag: [Projektbezeichnung / Auftragsnummer] Leistungszeitraum: [TT.MM.JJJJ] bis [TT.MM.JJJJ] Sehr geehrte Damen und Herren, für die von mir erbrachten Arbeiten und Leistungen berechne ich: POSITION BETRAG ------------------------------------------------------------------ Elektroinstallation [Betrag 1] Reparatur elektrischer Anlagen [Betrag 2] Elektroprüfung (DGUV V3) [Betrag 3] ------------------------------------------------------------------ Zwischensumme (Netto) {{NETTOBETRAG}} {{STEUERZEILE}} ------------------------------------------------------------------ RECHNUNGSBETRAG (Brutto) {{GESAMTBETRAG}} ================================================================== Zahlungsbedingungen: Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieser Rechnung auf folgendes Konto: Kontoinhaber: [Name] IBAN: DE00 0000 0000 0000 0000 00 BIC: XXXXXXXXXXX Bank: [Bankname] Verwendungszweck: Rechnung [2026-001] Vielen Dank für Ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift/Name] Elektriker
VollständigkeitAlle Pflichtangaben nach § 14 UStG beachten.
NachvollziehbarkeitLeistungen klar und detailliert beschreiben.
AufbewahrungRechnungen 10 Jahre aufbewahren (§ 14b UStG).

Elektronische Rechnung

Brauchen Elektriker eine E-Rechnung?

Teilweise – abhängig von Ihren Kunden. Als Elektriker haben Sie gemischte Kundenstrukturen. Für B2B-Umsätze sollten Sie die E-Rechnung frühzeitig einplanen; für reine Privatkund:innen ist sie in der Regel nicht der maßgebliche Fall.

B2B-Rechnungen: XRechnung oder ein zulässiges ZUGFeRD-Format frühzeitig einplanen.

Privatkund:innen: Für rein private Rechnungen ist die E-Rechnung in der Regel nicht der maßgebliche Fall.

Übergang: Die gesetzlichen Übergangsfristen sollten Sie bei der Einführung einplanen.

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Kurz beantwortet

Häufige Fragen zur Elektriker-Rechnung

Wie rechne ich Material und Arbeit ab?

Führen Sie Material einzeln auf (Art, Menge, Preis) und berechnen Sie Arbeitszeit separat. Üblich sind 40-80 EUR/Stunde.

Kann ich eine Anfahrtspauschale berechnen?

Ja, 30-50 EUR Anfahrtspauschale sind üblich. Klären Sie dies vorab mit dem Kunden und weisen Sie es transparent aus.

Muss ich für B2B-Kunden E-Rechnungen erstellen?

Für B2B-Umsätze ist die E-Rechnung seit 2025 ein relevantes Thema; die gesetzlichen Übergangsfristen sind zu beachten.