Rechtssicher, DIN 5008 konform und vollkommen kostenlos – speziell für Ihr Berufsprofil.
Hinweis zur Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG):
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Bitte fügen Sie folgenden Hinweis auf Ihrer Rechnung hinzu:
"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Dokumentieren Sie auf der Rechnung stets die verwendeten Materialien mit Herstellerbezeichnung und Normangabe – dies schützt Sie bei späteren Gewährleistungsansprüchen und erleichtert die Versicherungsabwicklung.
Weisen Sie bei kombinierter Material- und Arbeitsleistung immer beide Positionen separat aus: nur so können Ihre Privatkunden die Handwerkerleistung gemäß § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Diese Vorlage entspricht der deutschen DIN 5008 Norm für Geschäftskorrespondenz. Ersetzen Sie die Platzhalter durch Ihre tatsächlichen Daten.
💡 Tipp: Automatisch Rechnungen erstellen mit sevDesk
Speziell für Trockenbauer: Rechnungen in Sekunden erstellen, § 35a EStG-konforme Aufteilung, GoBD-zertifiziert. Jetzt 14 Tage kostenlos testen.
Professionelles Angebotsschreiben nach DIN 5008 mit Gültigkeitshinweis – sofort kopierbar und einsetzbar.
🚀 Angebote digital versenden mit sevDesk
Als Trockenbauer professionelle Angebote per E-Mail versenden, Online-Unterzeichnung durch den Kunden, Auftrag per Klick bestätigen lassen.
⚠️ Achtung: E-Rechnung wird für B2B-Geschäfte in Deutschland Pflicht!
Als Trockenbauer sind Sie von der neuen E-Rechnungs-Pflicht betroffen, wenn Sie Leistungen an andere Unternehmen (B2B) erbringen. Eine reine PDF-Datei gilt nicht als E-Rechnung im Sinne der gesetzlichen Anforderungen.
Nutzen Sie professionelle Rechnungssoftware, die bereits E-Rechnung-konform ist und automatisch XRechnung/ZUGFeRD-Formate erstellt. So sind Sie rechtlich abgesichert.
🚀 Jetzt E-Rechnung-Software für Trockenbauer testen (kostenlos)⭐ Speziell für Handwerker & Selbstständige | GoBD-konform | Automatische E-Rechnung
Hinweis: Diese Vorlage ist für Privatkunden (B2C) weiterhin verwendbar. Für B2B-Rechnungen gelten die gesetzlichen E-Rechnungs-Anforderungen.