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Musterrechnung für Architekt

Kostenloses Rechnungsmuster für Architekt: branchenspezifisch, klar strukturiert und sofort kopierbar.

HOAI · § 650p BGB · § 14 UStG · § 7 HOAIrechtliche Grundlagen
§ 14 UStGsteuerliche Pflichtangaben
Stand Juni 2026mit E-Rechnungs-Hinweis

Kurzantwort

Was muss eine Architekt-Rechnung enthalten?

Pflichtangaben Rechnungsnummer, Datum, vollständige Adressen, Leistungszeitraum, Leistungsbeschreibung, Entgelt und Zahlungsziel sollten eindeutig erkennbar sein.
Steuerliche Einordnung Umsatzsteuer: In vielen Fällen gilt der reguläre Steuersatz von 19%; Ausnahmen hängen von Leistung, Kunde und gesetzlicher Grundlage ab.
E-Rechnung Bei B2B-Rechnungen ist die E-Rechnung seit 2025 ein wichtiges Thema; öffentliche und gewerbliche Auftraggeber können strukturierte Formate erwarten.

Stand: Juni 2026. Allgemeine Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Schnellorientierung

Was eine Architekt-Rechnung braucht

Neben den allgemeinen Rechnungsangaben gelten für Architekt branchenspezifische Anforderungen. Ihre Rechnung sollte nachvollziehbar zeigen, welche Leistungen erbracht wurden.

Grundlagenermittlung (LP 1)

Vorplanung (LP 2)

Entwurfsplanung (LP 3)

Genehmigungsplanung (LP 4)

Ausführungsplanung (LP 5)

Vorbereitung der Vergabe (LP 6)

ℹ️ Expertentipps für Architekt

Rechenhilfe

Umsatzsteuer zum Honorar berechnen

Berechnet nur die Umsatzsteuer.

Nettobetrag:1.000,00 EUR
Zzgl. 19% Umsatzsteuer:190,00 EUR
Bruttobetrag:1.190,00 EUR

Kopierbare Vorlage

Muster einer Architekt-Rechnung

Das Beispiel zeigt den Aufbau. Ersetzen Sie alle Werte und prüfen Sie die Angaben für Ihren konkreten Fall.

Rechnungsmuster – Architekt Fiktive Werte, vor Verwendung anpassen
RECHNUNG Architekt Max Mustermann Musterstraße 12 10115 Berlin Telefon: 030 12345678 E-Mail: kontakt@beispiel.de Steuernummer: 12/345/67890 USt-IdNr.: DE123456789 (falls vorhanden) An [Firmenname / Name des Auftraggebers] [Straße und Hausnummer] [PLZ Ort] Berlin, [TT.MM.JJJJ] RECHNUNG NR. [2026-001] Projekt/Auftrag: [Projektbezeichnung / Auftragsnummer] Leistungszeitraum: [TT.MM.JJJJ] bis [TT.MM.JJJJ] Sehr geehrte Damen und Herren, für die von mir erbrachten Arbeiten und Leistungen berechne ich: POSITION BETRAG ------------------------------------------------------------------ Grundlagenermittlung (LP 1) [Betrag 1] Vorplanung (LP 2) [Betrag 2] Entwurfsplanung (LP 3) [Betrag 3] ------------------------------------------------------------------ Zwischensumme (Netto) {{NETTOBETRAG}} {{STEUERZEILE}} ------------------------------------------------------------------ RECHNUNGSBETRAG (Brutto) {{GESAMTBETRAG}} ================================================================== Zahlungsbedingungen: Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieser Rechnung auf folgendes Konto: Kontoinhaber: [Name] IBAN: DE00 0000 0000 0000 0000 00 BIC: XXXXXXXXXXX Bank: [Bankname] Verwendungszweck: Rechnung [2026-001] Vielen Dank für Ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift/Name] Architekt
VollständigkeitAlle Pflichtangaben nach § 14 UStG beachten.
NachvollziehbarkeitLeistungen klar und detailliert beschreiben.
AufbewahrungRechnungen 10 Jahre aufbewahren (§ 14b UStG).

Elektronische Rechnung

Brauchen Architekt eine E-Rechnung?

Ja, für die meisten Ihrer Aufträge! Als Architekt arbeiten Sie überwiegend mit gewerblichen Kunden. Inländische B2B-Rechnungen sollten Sie seit 2025 grundsätzlich als E-Rechnung mitdenken; für das Ausstellen gelten die gesetzlichen Übergangsfristen.

B2B-Rechnungen: XRechnung oder ein zulässiges ZUGFeRD-Format frühzeitig einplanen.

Privatkund:innen: Für rein private Rechnungen ist die E-Rechnung in der Regel nicht der maßgebliche Fall.

Übergang: Die gesetzlichen Übergangsfristen sollten Sie bei der Einführung einplanen.

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Vertiefende Ratgeber

Mehr zur Architekt-Rechnung

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Weitere Hilfen

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Kurz beantwortet

Häufige Fragen zur Architekt-Rechnung

Wie berechne ich mein Architektenhonorar nach HOAI?

Das Honorar richtet sich nach den anrechenbaren Kosten, der Honorarzone und dem Honorarsatz. Die HOAI gibt Mindest- und Höchstsätze vor.

Muss ich alle Leistungsphasen abrechnen?

Nein, Sie rechnen nur die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen ab. Jede Phase kann separat beauftragt und abgerechnet werden.

Was sind anrechenbare Kosten?

Anrechenbare Kosten sind die Baukosten ohne Umsatzsteuer, die als Grundlage für die Honorarberechnung dienen.