Kurzantwort
Was muss eine Architekt-Rechnung enthalten?
Stand: Juni 2026. Allgemeine Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Schnellorientierung
Was eine Architekt-Rechnung braucht
Neben den allgemeinen Rechnungsangaben gelten für Architekt branchenspezifische Anforderungen. Ihre Rechnung sollte nachvollziehbar zeigen, welche Leistungen erbracht wurden.
Grundlagenermittlung (LP 1)
Vorplanung (LP 2)
Entwurfsplanung (LP 3)
Genehmigungsplanung (LP 4)
Ausführungsplanung (LP 5)
Vorbereitung der Vergabe (LP 6)
ℹ️ Expertentipps für Architekt
- ✅ Honorarvereinbarung in Textform dokumentieren; ohne wirksame Vereinbarung gilt für Grundleistungen der Basishonorarsatz
- ✅ Leistungsphasen klar dokumentieren
- ✅ Anrechenbare Kosten nachweisen
- ✅ Honorarzone und Honorarsatz angeben
- ✅ Aufbewahrungspflicht: Rechnungen müssen gemäß § 14b UStG 10 Jahre aufbewahrt werden.
Rechenhilfe
Umsatzsteuer zum Honorar berechnen
Berechnet nur die Umsatzsteuer.
Hinweis zur Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG):
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Bitte fügen Sie folgenden Hinweis auf Ihrer Rechnung hinzu:
"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Kopierbare Vorlage
Muster einer Architekt-Rechnung
Das Beispiel zeigt den Aufbau. Ersetzen Sie alle Werte und prüfen Sie die Angaben für Ihren konkreten Fall.
Elektronische Rechnung
Brauchen Architekt eine E-Rechnung?
Ja, für die meisten Ihrer Aufträge! Als Architekt arbeiten Sie überwiegend mit gewerblichen Kunden. Inländische B2B-Rechnungen sollten Sie seit 2025 grundsätzlich als E-Rechnung mitdenken; für das Ausstellen gelten die gesetzlichen Übergangsfristen.
B2B-Rechnungen: XRechnung oder ein zulässiges ZUGFeRD-Format frühzeitig einplanen.
Privatkund:innen: Für rein private Rechnungen ist die E-Rechnung in der Regel nicht der maßgebliche Fall.
Übergang: Die gesetzlichen Übergangsfristen sollten Sie bei der Einführung einplanen.
Anzeige · Affiliate-Link
E-Rechnungen mit sevDesk vorbereiten
Geeignet für Warenwirtschaft, Handel, Handwerk und Betriebe mit wiederkehrenden Geschäftsprozessen.
Vertiefende Ratgeber
Mehr zur Architekt-Rechnung
Diese Spezialseiten vertiefen typische Fragen rund um Musterrechnung, Leistungsbeschreibung, Kleinunternehmerregelung und E-Rechnung.
Weitere Hilfen
Rechnung, E-Rechnung und Software richtig einordnen
Diese weiterführenden Seiten helfen bei Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung, E-Rechnung und der Auswahl einer passenden Rechnungssoftware.
Kurz beantwortet
Häufige Fragen zur Architekt-Rechnung
Wie berechne ich mein Architektenhonorar nach HOAI?
Das Honorar richtet sich nach den anrechenbaren Kosten, der Honorarzone und dem Honorarsatz. Die HOAI gibt Mindest- und Höchstsätze vor.
Muss ich alle Leistungsphasen abrechnen?
Nein, Sie rechnen nur die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen ab. Jede Phase kann separat beauftragt und abgerechnet werden.
Was sind anrechenbare Kosten?
Anrechenbare Kosten sind die Baukosten ohne Umsatzsteuer, die als Grundlage für die Honorarberechnung dienen.