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E-Rechnung ab 2025 für Architekt

⚠️ Achtung: Handlungsbedarf ab 01.01.2025!

Ab 2025 ist die Empfangspflicht für B2B-Rechnungen gesetzlich verpflichtend. PDFs erfüllen NICHT die Anforderungen!

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GoBD-konforme Abläufe

XRechnung & ZUGFeRD

Serverstandort Deutschland

DATEV-Schnittstelle

Was ist die E-Rechnungspflicht?

Ab 2025 müssen alle Unternehmen B2B-Rechnungen empfangen können. Für das Ausstellen strukturierter E-Rechnungen gelten gesetzliche Übergangsfristen.

Warum für Architekt wichtig?

Architekten stellen nach HOAI komplexe Abschlags- und Schlussrechnungen aus. Im B2B-Bauwesen und bei öffentlichen Auftraggebern (Bund/Länder) ist die XRechnung oder der ZUGFeRD-Standard mittlerweile unumgänglich. Vermeiden Sie Zahlungsverzögerungen durch fehlerhafte Formate.

Eine professionelle Cloud-Software wie sevDesk automatisiert diesen Prozess.

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Wann die E-Rechnung wirklich relevant wird

Bei öffentlichen Auftraggebern und professionellen Baukunden ist XRechnung oder ZUGFeRD besonders relevant, weil Freigaben oft über digitale Rechnungsworkflows laufen.

Besonders wichtig ist das bei Rechnungen an Bauherren, Bauträger, Hausverwaltungen, Projektentwickler und öffentliche Auftraggeber. Diese Empfänger arbeiten oft mit Buchhaltungs-, Einkaufs- oder Freigabesystemen, in denen strukturierte Rechnungsdaten schneller verarbeitet werden als PDF-Anhänge.

  • XRechnung eignet sich vor allem für öffentliche Auftraggeber und streng strukturierte B2B-Prozesse.
  • ZUGFeRD verbindet lesbares PDF mit eingebetteten Rechnungsdaten und ist für viele Geschäftskunden praktisch.
  • Bestellnummern, Projektbezug und Leistungszeitraum sollten schon in der Rechnungsvorlage sauber vorbereitet sein.

Was Sie vor der Umstellung vorbereiten sollten

Prüfen Sie, welche Kunden eine Leitweg-ID, Bestellnummer, Kostenstelle oder feste Projektreferenz verlangen. Legen Sie diese Felder in Ihrer Rechnungsroutine fest an, damit strukturierte Rechnungen nicht jedes Mal manuell nachbearbeitet werden müssen.

Für diese Berufsgruppe sollten insbesondere folgende Angaben sauber in die Rechnung übernommen werden:

  • Leistungsphasen mit Projektbezeichnung und Leistungsstand
  • Nebenkosten wie Plankopien, Modelle oder Reisekosten separat ausweisen
  • Abschläge und bereits gezahlte Beträge in Schlussrechnungen eindeutig abziehen

Weiterführende Hilfen

E-Rechnung praktisch umsetzen

Von der Pflicht zur passenden Software für XRechnung oder ZUGFeRD.

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