Kleinunternehmer-Rechnung für Architekt
Gemäß § 19 UStG – Professionelles Muster ohne Umsatzsteuerausweis
Wichtig für Architekt als Kleinunternehmer
Frischgebackene freie Architekten nutzen die Regelung selten, da die HOAI-Honorare und Projektvolumina die Umsatzgrenze meist sprengen. Für kleine Gutachter- oder Planungs-Tätigkeiten im Nebenberuf ist es dennoch ein bürokratischer Segen.
RECHNUNG
Rechnungsnummer: KU-2026-2876
Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG
Rechnungsdatum
13.06.2026
Rechnungssteller
Architekturbüro Müller
Musterstraße 42
10115 Berlin
Steuernummer: 12/345/67890
Rechnungsempfänger
Max Mustermann
Kundenweg 15
80331 München
Leistungspositionen
| Pos | Beschreibung | Betrag |
|---|---|---|
| 1 | Vorplanung und Entwurfsskizzen für Anbau | 2.100,00 € |
| 2 | Beratung Bauvorschriften und Grundlagenermittlung | 650,00 € |
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
(Kleinunternehmerregelung - Brutto entspricht Netto)
Zahlungsbedingungen
Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag bis zum 27.06.2026 auf folgendes Konto:
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Als Kleinunternehmer müssen Sie auf jeder Rechnung den § 19 UStG-38411CYW3Bermerk angeben und dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen. Professionelle Rechnungssoftware wie FastBill verhindert automatisch fehlerhafte Steuerausweise und spart Ihnen Zeit bei der Buchhaltung.
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Was bedeutet § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung)?
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit Sie von der Verpflichtung, Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen auszuweisen und abzuführen. Dies gilt, wenn Ihr Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 € nicht überschreitet.
Wichtig: Sie dürfen als Kleinunternehmer keine Vorsteuer aus Ihren Einkäufen geltend machen. Der Hinweis "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" muss zwingend auf jeder Rechnung erscheinen.
Architekturbüro Müller • Inhaber: Andreas Müller • Steuernummer: 12/345/67890
Bankverbindung: Commerzbank AG • IBAN: DE89 3704 0044 0532 0130 00 • BIC: COBADEFFXXX
Wann Kleinunternehmerstatus hier sinnvoll ist
Die Kleinunternehmerregelung passt nur zu sehr kleinen Büros. Wer überwiegend für vorsteuerabzugsberechtigte Geschäftskunden arbeitet, sollte die Wirkung auf Preiswahrnehmung und Vorsteuerabzug prüfen.
Für diese Berufsgruppe sind typische Kunden Bauherren, Bauträger, Hausverwaltungen, Projektentwickler und öffentliche Auftraggeber. Wenn viele Kunden vorsteuerabzugsberechtigt sind, kann eine Rechnung mit Umsatzsteuer wirtschaftlich neutraler wirken als eine Kleinunternehmerrechnung ohne Steuerabzug.
- Keine Umsatzsteuer ausweisen, wenn § 19 UStG angewendet wird.
- Den Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung direkt unter den Rechnungsbetrag setzen.
- Bei Wachstum regelmäßig prüfen, ob die Umsatzgrenzen noch eingehalten werden.
Weiterführende Hilfen
Kleinunternehmer-Rechnung absichern
Weitere Regeln zu § 19 UStG, E-Rechnung und Software für Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis.
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