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Kleinunternehmer-Rechnung für Architekt

Gemäß § 19 UStG – Professionelles Muster ohne Umsatzsteuerausweis

Wichtig für Architekt als Kleinunternehmer

Frischgebackene freie Architekten nutzen die Regelung selten, da die HOAI-Honorare und Projektvolumina die Umsatzgrenze meist sprengen. Für kleine Gutachter- oder Planungs-Tätigkeiten im Nebenberuf ist es dennoch ein bürokratischer Segen.

RECHNUNG

Rechnungsnummer: KU-2026-2876

Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG

Rechnungsdatum

13.06.2026

Rechnungssteller

Architekturbüro Müller

Musterstraße 42

10115 Berlin

Steuernummer: 12/345/67890

Rechnungsempfänger

Max Mustermann

Kundenweg 15

80331 München

Leistungspositionen

Pos Beschreibung Betrag
1 Vorplanung und Entwurfsskizzen für Anbau 2.100,00 €
2 Beratung Bauvorschriften und Grundlagenermittlung 650,00 €
Zwischensumme (netto): 2.750,00 €
Gesamtbetrag: 2.750,00 €

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

(Kleinunternehmerregelung - Brutto entspricht Netto)

Zahlungsbedingungen

Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag bis zum 27.06.2026 auf folgendes Konto:

IBAN:
DE89 3704 0044 0532 0130 00
BIC:
COBADEFFXXX
Verwendungszweck:
KU-2026-2876

💡 Vorteile für Architekt: Kleinunternehmer-Rechnungen fehlerfrei mit FastBill

Als Kleinunternehmer müssen Sie auf jeder Rechnung den § 19 UStG-38411CYW3Bermerk angeben und dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen. Professionelle Rechnungssoftware wie FastBill verhindert automatisch fehlerhafte Steuerausweise und spart Ihnen Zeit bei der Buchhaltung.

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Was bedeutet § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung)?

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit Sie von der Verpflichtung, Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen auszuweisen und abzuführen. Dies gilt, wenn Ihr Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 € nicht überschreitet.

Wichtig: Sie dürfen als Kleinunternehmer keine Vorsteuer aus Ihren Einkäufen geltend machen. Der Hinweis "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" muss zwingend auf jeder Rechnung erscheinen.

Architekturbüro Müller • Inhaber: Andreas Müller • Steuernummer: 12/345/67890

Bankverbindung: Commerzbank AG • IBAN: DE89 3704 0044 0532 0130 00 • BIC: COBADEFFXXX

Wann Kleinunternehmerstatus hier sinnvoll ist

Die Kleinunternehmerregelung passt nur zu sehr kleinen Büros. Wer überwiegend für vorsteuerabzugsberechtigte Geschäftskunden arbeitet, sollte die Wirkung auf Preiswahrnehmung und Vorsteuerabzug prüfen.

Für diese Berufsgruppe sind typische Kunden Bauherren, Bauträger, Hausverwaltungen, Projektentwickler und öffentliche Auftraggeber. Wenn viele Kunden vorsteuerabzugsberechtigt sind, kann eine Rechnung mit Umsatzsteuer wirtschaftlich neutraler wirken als eine Kleinunternehmerrechnung ohne Steuerabzug.

  • Keine Umsatzsteuer ausweisen, wenn § 19 UStG angewendet wird.
  • Den Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung direkt unter den Rechnungsbetrag setzen.
  • Bei Wachstum regelmäßig prüfen, ob die Umsatzgrenzen noch eingehalten werden.

Weiterführende Hilfen

Kleinunternehmer-Rechnung absichern

Weitere Regeln zu § 19 UStG, E-Rechnung und Software für Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis.

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