Kleinunternehmer-Rechnung für Architekt
Gemäß § 19 UStG – Professionelles Muster ohne Umsatzsteuerausweis
Wichtig für Architekt als Kleinunternehmer
Frischgebackene freie Architekten nutzen die Regelung selten, da die HOAI-Honorare und Projektvolumina die Umsatzgrenze meist sprengen. Für kleine Gutachter- oder Planungs-Tätigkeiten im Nebenberuf ist es dennoch ein bürokratischer Segen.
RECHNUNG
Rechnungsnummer: KU-2026-2876
Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG
Rechnungsdatum
13.06.2026
Rechnungssteller
Architekturbüro Müller
Musterstraße 42
10115 Berlin
Steuernummer: 12/345/67890
Rechnungsempfänger
Max Mustermann
Kundenweg 15
80331 München
Leistungspositionen
| Pos | Beschreibung | Betrag |
|---|---|---|
| 1 | Vorplanung und Entwurfsskizzen für Anbau | 2.100,00 € |
| 2 | Beratung Bauvorschriften und Grundlagenermittlung | 650,00 € |
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
(Kleinunternehmerregelung - Brutto entspricht Netto)
Zahlungsbedingungen
Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag bis zum 27.06.2026 auf folgendes Konto:
💡 Vorteile für Architekt: Kleinunternehmer-Rechnungen fehlerfrei mit FastBill
Als Kleinunternehmer müssen Sie auf jeder Rechnung den § 19 UStG-38411CYW3Bermerk angeben und dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen. Professionelle Rechnungssoftware wie FastBill verhindert automatisch fehlerhafte Steuerausweise und spart Ihnen Zeit bei der Buchhaltung.
Jetzt FastBill kostenlos testenAutomatische Kleinunternehmer-Kennzeichnung • GoBD-konform • 14 Tage gratis
Affiliate-Hinweis: Bei diesem Link handelt es sich um einen Werbelink (Affiliate-Link). Wenn Sie über diesen Link ein Produkt erwerben, erhalten wir eine kleine Provision. Für Sie entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten.
Was bedeutet § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung)?
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit Sie von der Verpflichtung, Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen auszuweisen und abzuführen. Dies gilt, wenn Ihr Vorjahresumsatz 22.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird.
Wichtig: Sie dürfen als Kleinunternehmer keine Vorsteuer aus Ihren Einkäufen geltend machen. Der Hinweis "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" muss zwingend auf jeder Rechnung erscheinen.
Architekturbüro Müller • Inhaber: Andreas Müller • Steuernummer: 12/345/67890
Bankverbindung: Commerzbank AG • IBAN: DE89 3704 0044 0532 0130 00 • BIC: COBADEFFXXX
Erstellen Sie jetzt Ihre eigene professionelle Kleinunternehmer-Rechnung