Kurzantwort
Was muss eine Webentwickler-Rechnung enthalten?
Stand: Juni 2026. Allgemeine Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Schnellorientierung
Was eine Webentwickler-Rechnung braucht
Neben den allgemeinen Rechnungsangaben gelten für Webentwickler branchenspezifische Anforderungen. Ihre Rechnung sollte nachvollziehbar zeigen, welche Leistungen erbracht wurden.
Website-Entwicklung (Frontend/Backend)
Responsive Design Umsetzung
CMS-Integration (WordPress, etc.)
API-Entwicklung
Performance-Optimierung
Wartung & Support
ℹ️ Expertentipps für Webentwickler
- ✅ Leistungsbeschreibung detailliert formulieren
- ✅ Entwicklungszeit oder Features auflisten
- ✅ Bei Festpreis: Projektphasen dokumentieren
- ✅ Bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen Leistungsort und § 13b UStG prüfen
- ✅ Aufbewahrungspflicht: Rechnungen müssen gemäß § 14b UStG 8 Jahre aufbewahrt werden.
Rechenhilfe
Umsatzsteuer zum Honorar berechnen
Berechnet nur die Umsatzsteuer.
Hinweis zur Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG):
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Bitte fügen Sie folgenden Hinweis auf Ihrer Rechnung hinzu:
"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Kopierbare Vorlage
Muster einer Webentwickler-Rechnung
Das Beispiel zeigt den Aufbau. Ersetzen Sie alle Werte und prüfen Sie die Angaben für Ihren konkreten Fall.
Elektronische Rechnung
Brauchen Webentwickler eine E-Rechnung?
Ja, für die meisten Ihrer Aufträge! Als Webentwickler arbeiten Sie überwiegend mit gewerblichen Kunden. Inländische B2B-Rechnungen sollten Sie seit 2025 grundsätzlich als E-Rechnung mitdenken; für das Ausstellen gelten die gesetzlichen Übergangsfristen.
B2B-Rechnungen: XRechnung oder ein zulässiges ZUGFeRD-Format frühzeitig einplanen.
Privatkund:innen: Für rein private Rechnungen ist die E-Rechnung in der Regel nicht der maßgebliche Fall.
Übergang: Die gesetzlichen Übergangsfristen sollten Sie bei der Einführung einplanen.
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E-Rechnungen mit FastBill vorbereiten
Geeignet für Freelancer, Beratungsleistungen und Dienstleister mit schlanken Rechnungsabläufen.
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Rechnungsprogramm ohne Abo: einmal zahlen, lokal nutzen
Für Webentwickler, die keine monatliche Cloud-Software möchten, ist Invozilla-Solo eine schlanke Alternative: lokale Datenhaltung, einmalige Lizenz und schnelle Rechnungserstellung ohne laufende Abo-Kosten.
Besonders passend, wenn lokale Datenhaltung und Kaufversion wichtiger sind als Cloud-Automatisierung.
Vertiefende Ratgeber
Mehr zur Webentwickler-Rechnung
Diese Spezialseiten vertiefen typische Fragen rund um Musterrechnung, Leistungsbeschreibung, Kleinunternehmerregelung und E-Rechnung.
Weitere Hilfen
Rechnung, E-Rechnung und Software richtig einordnen
Diese weiterführenden Seiten helfen bei Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung, E-Rechnung und der Auswahl einer passenden Rechnungssoftware.
Kurz beantwortet
Häufige Fragen zur Webentwickler-Rechnung
Wie kalkuliere ich als Webentwickler mein Honorar?
Üblich sind Stundensätze (50-150 EUR) oder Tagessätze (400-1.200 EUR). Bei Projekten auch Festpreise basierend auf geschätztem Aufwand.
Muss ich bei internationalen Kunden Reverse-Charge anwenden?
Ja, bei B2B-Leistungen an Unternehmen im EU-Ausland gilt das Reverse-Charge-Verfahren nach § 3a Abs. 2 UStG.
Was gehört in die Leistungsbeschreibung?
Beschreiben Sie konkret: entwickelte Features, verwendete Technologien, Projektphasen und Arbeitsumfang (Stunden oder Aufgaben).