Kleinunternehmer-Rechnung für Webentwickler
Gemäß § 19 UStG – Professionelles Muster ohne Umsatzsteuerausweis
Wichtig für Webentwickler als Kleinunternehmer
Für Webentwickler, die neben dem Studium oder Hauptberuf Webseiten für lokale Kleinbetriebe bauen, spart § 19 UStG massig Zeit bei der Umsatzsteuervoranmeldung. Perfekt, solange keine teure Server-Infrastruktur eingekauft wird.
RECHNUNG
Rechnungsnummer: KU-2026-4924
Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG
Rechnungsdatum
13.06.2026
Rechnungssteller
Digital Solutions
Musterstraße 42
10115 Berlin
Steuernummer: 12/345/67890
Rechnungsempfänger
Max Mustermann
Kundenweg 15
80331 München
Leistungspositionen
| Pos | Beschreibung | Betrag |
|---|---|---|
| 1 | Webseiten-Entwicklung: Landing Page mit CMS-Integration | 1.600,00 € |
| 2 | SEO-Optimierung und Responsive Design Anpassungen | 450,00 € |
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
(Kleinunternehmerregelung - Brutto entspricht Netto)
Zahlungsbedingungen
Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag bis zum 27.06.2026 auf folgendes Konto:
💡 Vorteile für Webentwickler: Kleinunternehmer-Rechnungen fehlerfrei mit FastBill
Als Kleinunternehmer müssen Sie auf jeder Rechnung den § 19 UStG-38411CYW3Bermerk angeben und dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen. Professionelle Rechnungssoftware wie FastBill verhindert automatisch fehlerhafte Steuerausweise und spart Ihnen Zeit bei der Buchhaltung.
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Was bedeutet § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung)?
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit Sie von der Verpflichtung, Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen auszuweisen und abzuführen. Dies gilt, wenn Ihr Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 € nicht überschreitet.
Wichtig: Sie dürfen als Kleinunternehmer keine Vorsteuer aus Ihren Einkäufen geltend machen. Der Hinweis "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" muss zwingend auf jeder Rechnung erscheinen.
Digital Solutions • Inhaber: Daniel Fischer • Steuernummer: 12/345/67890
Bankverbindung: Commerzbank AG • IBAN: DE89 3704 0044 0532 0130 00 • BIC: COBADEFFXXX
Wann Kleinunternehmerstatus hier sinnvoll ist
Bei B2B-Softwarekunden ist Kleinunternehmerstatus oft weniger relevant; wichtiger sind saubere Leistungsnachweise und klare Zahlungsbedingungen.
Für diese Berufsgruppe sind typische Kunden Start-ups, Agenturen, SaaS-Anbieter, Mittelstand, Vereine und E-Commerce-Unternehmen. Wenn viele Kunden vorsteuerabzugsberechtigt sind, kann eine Rechnung mit Umsatzsteuer wirtschaftlich neutraler wirken als eine Kleinunternehmerrechnung ohne Steuerabzug.
- Keine Umsatzsteuer ausweisen, wenn § 19 UStG angewendet wird.
- Den Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung direkt unter den Rechnungsbetrag setzen.
- Bei Wachstum regelmäßig prüfen, ob die Umsatzgrenzen noch eingehalten werden.
Weiterführende Hilfen
Kleinunternehmer-Rechnung absichern
Weitere Regeln zu § 19 UStG, E-Rechnung und Software für Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis.
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