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Tischler-Rechnung: Muster für Material, Arbeitszeit und Montage

Kopierbares Rechnungsmuster für Tischlerarbeiten mit getrennten Positionen für Material, Arbeitszeit, Montage, Aufmaß und Fahrtkosten.

§ 14 UStG · § 631 BGBrechtliche Grundlagen
§ 14 UStGsteuerliche Pflichtangaben
Stand Juni 2026mit E-Rechnungs-Hinweis

Kurzantwort

Was muss eine Tischler-Rechnung enthalten?

Pflichtangaben Rechnungsnummer, Datum, vollständige Adressen, Leistungszeitraum, Leistungsbeschreibung, Entgelt und Zahlungsziel sollten eindeutig erkennbar sein.
Steuerliche Einordnung Umsatzsteuer: In vielen Fällen gilt der reguläre Steuersatz von 19%; Ausnahmen hängen von Leistung, Kunde und gesetzlicher Grundlage ab.
E-Rechnung Bei B2B-Rechnungen ist die E-Rechnung seit 2025 ein wichtiges Thema; öffentliche und gewerbliche Auftraggeber können strukturierte Formate erwarten.

Stand: Juni 2026. Allgemeine Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Schnellorientierung

Was eine Tischler-Rechnung braucht

Neben den allgemeinen Rechnungsangaben gelten für Tischler branchenspezifische Anforderungen. Ihre Rechnung sollte nachvollziehbar zeigen, welche Leistungen erbracht wurden.

Anfertigung Einbauschrank nach Maß

Montagearbeiten vor Ort

Material Holz, Beschläge und Oberflächenbehandlung

Reparatur von Türen/Fenstern/Möbeln

Aufmaß und Planung

ℹ️ Expertentipps für Tischler

Rechenhilfe

Umsatzsteuer zum Honorar berechnen

Berechnet nur die Umsatzsteuer.

Nettobetrag:1.000,00 EUR
Zzgl. 19% Umsatzsteuer:190,00 EUR
Bruttobetrag:1.190,00 EUR

Kopierbare Vorlage

Muster einer Tischler-Rechnung

Das Beispiel zeigt den Aufbau. Ersetzen Sie alle Werte und prüfen Sie die Angaben für Ihren konkreten Fall.

Rechnungsmuster – Tischler Fiktive Werte, vor Verwendung anpassen
RECHNUNG Tischler Max Mustermann Musterstraße 12 10115 Berlin Telefon: 030 12345678 E-Mail: kontakt@beispiel.de Steuernummer: 12/345/67890 USt-IdNr.: DE123456789 (falls vorhanden) An [Firmenname / Name des Auftraggebers] [Straße und Hausnummer] [PLZ Ort] Berlin, [TT.MM.JJJJ] RECHNUNG NR. [2026-001] Projekt/Auftrag: [Projektbezeichnung / Auftragsnummer] Leistungszeitraum: [TT.MM.JJJJ] bis [TT.MM.JJJJ] Sehr geehrte Damen und Herren, für die angefertigten und montierten Tischlerarbeiten berechne ich: POSITION BETRAG ------------------------------------------------------------------ Anfertigung Einbauschrank nach Maß [Betrag 1] Montagearbeiten vor Ort [Betrag 2] Material Holz, Beschläge und Oberflächenbehandlung [Betrag 3] ------------------------------------------------------------------ Zwischensumme (Netto) {{NETTOBETRAG}} {{STEUERZEILE}} ------------------------------------------------------------------ RECHNUNGSBETRAG (Brutto) {{GESAMTBETRAG}} ================================================================== Zahlungsbedingungen: Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieser Rechnung auf folgendes Konto: Kontoinhaber: [Name] IBAN: DE00 0000 0000 0000 0000 00 BIC: XXXXXXXXXXX Bank: [Bankname] Verwendungszweck: Rechnung [2026-001] Vielen Dank für Ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift/Name] Tischler
VollständigkeitAlle Pflichtangaben nach § 14 UStG beachten.
NachvollziehbarkeitLeistungen klar und detailliert beschreiben.
AufbewahrungRechnungen 8 Jahre aufbewahren (§ 14b UStG).

Elektronische Rechnung

Brauchen Tischler eine E-Rechnung?

Teilweise – abhängig von Ihren Kunden. Als Tischler haben Sie gemischte Kundenstrukturen. Für B2B-Umsätze sollten Sie die E-Rechnung frühzeitig einplanen; für reine Privatkund:innen ist sie in der Regel nicht der maßgebliche Fall.

B2B-Rechnungen: XRechnung oder ein zulässiges ZUGFeRD-Format frühzeitig einplanen.

Privatkund:innen: Für rein private Rechnungen ist die E-Rechnung in der Regel nicht der maßgebliche Fall.

Übergang: Die gesetzlichen Übergangsfristen sollten Sie bei der Einführung einplanen.

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Weitere Hilfen

Diese weiterführenden Seiten helfen bei Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung, E-Rechnung und der Auswahl einer passenden Rechnungssoftware.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen zur Tischler-Rechnung

Wie rechne ich als Tischler ab?

Üblich sind Stundensätze (40-80 EUR) plus Material. Festpreise bei überschaubaren Arbeiten.

Kann ich Anfahrtskosten berechnen?

Ja, 30-50 EUR sind üblich. Klären Sie dies vorab.

Muss ich für B2B E-Rechnungen erstellen?

Für B2B-Umsätze ist die E-Rechnung seit 2025 ein relevantes Thema; die gesetzlichen Übergangsfristen sind zu beachten.