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Hinweis zur Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG):
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Bitte fügen Sie folgenden Hinweis auf Ihrer Rechnung hinzu:
"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Als Sanitärinstallateur sind bei der Rechnung die verwendeten Sanitärobjekte (Hersteller, Modell, Seriennummer) sowie die eingesetzten Verbindungstechniken (Press, Klemm, Lötung) zu dokumentieren.
Trinkwasserinstallationen nach DVGW W 551 erfordern eine Inbetriebnahmeprotokollierung – diese sollte als kostenpflichtige Leistungsposition auf der Rechnung erscheinen.
Diese Vorlage entspricht der deutschen DIN 5008 Norm für Geschäftskorrespondenz. Ersetzen Sie die Platzhalter durch Ihre tatsächlichen Daten.
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ℹ️ Als Sanitärinstallateur sind Sie weniger betroffen!
Die E-Rechnungs-Pflicht ab 2025/2027 betrifft hauptsächlich B2B-Geschäfte (Rechnungen an andere Unternehmen). Wenn Sie überwiegend an Privatkunden verkaufen, können Sie weiterhin klassische Rechnungen nutzen.
Falls Sie auch an Unternehmen verkaufen, sollten Sie sich frühzeitig mit E-Rechnungs-Software vertraut machen. So vermeiden Sie Stress ab 2027.
📊 E-Rechnung-Software für Sanitärinstallateur ansehen⭐ Einfache Bedienung | GoBD-konform | Für B2B und B2C geeignet
Hinweis: Diese Vorlage ist für Privatkunden weiterhin verwendbar. Prüfen Sie individuell, ob Sie B2B-Geschäfte haben.