Kurzantwort
Was muss eine Grafikdesigner-Rechnung enthalten?
Stand: Juni 2026. Allgemeine Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Schnellorientierung
Was eine Grafikdesigner-Rechnung braucht
Neben den allgemeinen Rechnungsangaben gelten für Grafikdesigner branchenspezifische Anforderungen. Ihre Rechnung sollte nachvollziehbar zeigen, welche Leistungen erbracht wurden.
Logo-Design und Konzeptentwicklung
Corporate-Design-Anwendungen
Einräumung Nutzungsrechte
Print-Design / Reinzeichnung
Korrekturschleifen / Zusatzaufwand
ℹ️ Expertentipps für Grafikdesigner
- ✅ Nutzungsrechte klar definieren
- ✅ Entwurfsphasen dokumentieren
- ✅ Korrekturschleifen festlegen
- ✅ Urheberrecht bleibt beim Designer
- ✅ Aufbewahrungspflicht: Rechnungen müssen gemäß § 14b UStG 8 Jahre aufbewahrt werden.
Rechenhilfe
Umsatzsteuer zum Honorar berechnen
Berechnet nur die Umsatzsteuer.
Hinweis zur Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG):
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Bitte fügen Sie folgenden Hinweis auf Ihrer Rechnung hinzu:
"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Kopierbare Vorlage
Muster einer Grafikdesigner-Rechnung
Das Beispiel zeigt den Aufbau. Ersetzen Sie alle Werte und prüfen Sie die Angaben für Ihren konkreten Fall.
Elektronische Rechnung
Brauchen Grafikdesigner eine E-Rechnung?
Ja, für die meisten Ihrer Aufträge! Als Grafikdesigner arbeiten Sie überwiegend mit gewerblichen Kunden. Inländische B2B-Rechnungen sollten Sie seit 2025 grundsätzlich als E-Rechnung mitdenken; für das Ausstellen gelten die gesetzlichen Übergangsfristen.
B2B-Rechnungen: XRechnung oder ein zulässiges ZUGFeRD-Format frühzeitig einplanen.
Privatkund:innen: Für rein private Rechnungen ist die E-Rechnung in der Regel nicht der maßgebliche Fall.
Übergang: Die gesetzlichen Übergangsfristen sollten Sie bei der Einführung einplanen.
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E-Rechnungen mit FastBill vorbereiten
Geeignet für Freelancer, Beratungsleistungen und Dienstleister mit schlanken Rechnungsabläufen.
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Besonders passend, wenn lokale Datenhaltung und Kaufversion wichtiger sind als Cloud-Automatisierung.
Vertiefende Ratgeber
Mehr zur Grafikdesigner-Rechnung
Diese Spezialseiten vertiefen typische Fragen rund um Musterrechnung, Leistungsbeschreibung, Kleinunternehmerregelung und E-Rechnung.
Weitere Hilfen
Rechnung, E-Rechnung und Software richtig einordnen
Diese weiterführenden Seiten helfen bei Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung, E-Rechnung und der Auswahl einer passenden Rechnungssoftware.
Kurz beantwortet
Häufige Fragen zur Grafikdesigner-Rechnung
Wie rechne ich Nutzungsrechte ab?
Nutzungsrechte können separat berechnet werden. Definieren Sie Art (exklusiv/nicht-exklusiv), Umfang (Medium, Gebiet) und Dauer der Nutzung.
Was ist ein angemessener Stundensatz?
Für Grafikdesigner sind 60-120 EUR/Stunde üblich, abhängig von Erfahrung, Spezialisierung und Projekt-Komplexität.
Muss ich Entwürfe in Rechnung stellen?
Ja, auch nicht-ausgewählte Entwürfe sind Arbeitsleistung. Klären Sie vorab die Anzahl der Entwürfe und Korrekturschleifen.