← Zurück zum interaktiven Live-Rechner & Anschreiben für Grafikdesigner

Kleinunternehmer-Rechnung für Grafikdesigner

Gemäß § 19 UStG – Professionelles Muster ohne Umsatzsteuerausweis

Wichtig für Grafikdesigner als Kleinunternehmer

Grafikdesigner profitieren beim B2C-Geschäft enorm von § 19 UStG. Falls Ihre Kunden jedoch hauptsächlich vorsteuerabzugsberechtigte Agenturen (B2B) sind, bringt Ihnen der Status keinen Preisvorteil – prüfen Sie die Option zur Regelbesteuerung.

RECHNUNG

Rechnungsnummer: KU-2026-1966

Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG

Rechnungsdatum

13.06.2026

Rechnungssteller

Kreativstudio Designwerk

Musterstraße 42

10115 Berlin

Steuernummer: 12/345/67890

Rechnungsempfänger

Max Mustermann

Kundenweg 15

80331 München

Leistungspositionen

Pos Beschreibung Betrag
1 Logo-Design mit 3 Entwürfen 1.200,00 €
2 Reinzeichnung und Dateierstellung (AI, PNG, SVG) 350,00 €
Zwischensumme (netto): 1.550,00 €
Gesamtbetrag: 1.550,00 €

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

(Kleinunternehmerregelung - Brutto entspricht Netto)

Zahlungsbedingungen

Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag bis zum 27.06.2026 auf folgendes Konto:

IBAN:
DE89 3704 0044 0532 0130 00
BIC:
COBADEFFXXX
Verwendungszweck:
KU-2026-1966

💡 Vorteile für Grafikdesigner: Kleinunternehmer-Rechnungen fehlerfrei mit FastBill

Als Kleinunternehmer müssen Sie auf jeder Rechnung den § 19 UStG-38411CYW3Bermerk angeben und dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen. Professionelle Rechnungssoftware wie FastBill verhindert automatisch fehlerhafte Steuerausweise und spart Ihnen Zeit bei der Buchhaltung.

Jetzt FastBill kostenlos testen

Automatische Kleinunternehmer-Kennzeichnung • GoBD-konform • 14 Tage gratis

Affiliate-Hinweis: Bei diesem Link handelt es sich um einen Werbelink (Affiliate-Link). Wenn Sie über diesen Link ein Produkt erwerben, erhalten wir eine kleine Provision. Für Sie entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten.

Was bedeutet § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung)?

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit Sie von der Verpflichtung, Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen auszuweisen und abzuführen. Dies gilt, wenn Ihr Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 € nicht überschreitet.

Wichtig: Sie dürfen als Kleinunternehmer keine Vorsteuer aus Ihren Einkäufen geltend machen. Der Hinweis "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" muss zwingend auf jeder Rechnung erscheinen.

Kreativstudio Designwerk • Inhaber: Sarah Klein • Steuernummer: 12/345/67890

Bankverbindung: Commerzbank AG • IBAN: DE89 3704 0044 0532 0130 00 • BIC: COBADEFFXXX

Wann Kleinunternehmerstatus hier sinnvoll ist

Bei überwiegend gewerblichen Kunden ist Kleinunternehmerstatus nicht immer ein Vorteil, weil Geschäftskunden Vorsteuer meist ziehen können.

Für diese Berufsgruppe sind typische Kunden Start-ups, Mittelstand, Agenturen, Vereine, Verlage und E-Commerce-Unternehmen. Wenn viele Kunden vorsteuerabzugsberechtigt sind, kann eine Rechnung mit Umsatzsteuer wirtschaftlich neutraler wirken als eine Kleinunternehmerrechnung ohne Steuerabzug.

  • Keine Umsatzsteuer ausweisen, wenn § 19 UStG angewendet wird.
  • Den Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung direkt unter den Rechnungsbetrag setzen.
  • Bei Wachstum regelmäßig prüfen, ob die Umsatzgrenzen noch eingehalten werden.

Weiterführende Hilfen

Kleinunternehmer-Rechnung absichern

Weitere Regeln zu § 19 UStG, E-Rechnung und Software für Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis.

Grafikdesigner-Rechnungen direkt digital erstellenFastBill eignet sich hier als nächster Schritt von Muster und Erklärung zur echten Rechnung.
FastBill testen
← Zurück zum interaktiven Live-Rechner & Anschreiben für Grafikdesigner

Erstellen Sie jetzt Ihre eigene professionelle Kleinunternehmer-Rechnung

Anzeige · Alternative ohne Abo

Rechnungsprogramm als Kaufversion statt Monatsabo

Invozilla-Solo richtet sich an Selbstständige, die Rechnungen lokal erstellen möchten und keine monatliche Cloud-Software suchen.

Invozilla ansehen