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Hinweis zur Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG):
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Bitte fügen Sie folgenden Hinweis auf Ihrer Rechnung hinzu:
"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Als Dachdecker geben Sie auf der Rechnung bitte immer die verwendete Dacheindeckung (Hersteller, Produktname, Garantiejahre) sowie die verarbeitete Fläche in m² an.
Sturm- und Wasserschadensanierungen sind steuerlich gesondert zu behandeln – versicherte Leistungen sollten klar von nicht versicherten Eigenanteilen getrennt ausgewiesen werden.
Diese Vorlage entspricht der deutschen DIN 5008 Norm für Geschäftskorrespondenz. Ersetzen Sie die Platzhalter durch Ihre tatsächlichen Daten.
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⚠️ Achtung: E-Rechnung wird für B2B-Geschäfte in Deutschland Pflicht!
Als Dachdecker sind Sie von der neuen E-Rechnungs-Pflicht betroffen, wenn Sie Leistungen an andere Unternehmen (B2B) erbringen. Eine reine PDF-Datei gilt nicht als E-Rechnung im Sinne der gesetzlichen Anforderungen.
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Hinweis: Diese Vorlage ist für Privatkunden (B2C) weiterhin verwendbar. Für B2B-Rechnungen gelten die gesetzlichen E-Rechnungs-Anforderungen.