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E-Rechnung 2026 bis 2028

E-Rechnung-Pflicht prüfen

Empfangen und Ausstellen sind zwei verschiedene Pflichten. Dieser Check setzt einen in Deutschland ansässigen Unternehmer als Rechnungssteller bzw. Empfänger voraus.

Ihr Fall

Die Auswertung läuft nur im Browser. Es werden keine Eingaben an unseren Server übertragen. Allgemeine Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Was zählt als E-Rechnung?

Eine E-Rechnung enthält strukturierte, maschinenlesbare Daten. Ein einfaches PDF ist seit 2025 eine „sonstige Rechnung“. Gängige Formate sind XRechnung und ZUGFeRD mit geeignetem Profil.

Fristen auf einen Blick

  1. Seit 1. Januar 2025: Inländische Unternehmer müssen E-Rechnungen empfangen können, auch Kleinunternehmer.
  2. Bis Ende 2026: Für die Ausstellung gelten Übergangsregeln; Papier bleibt möglich, ein einfaches PDF nur mit Empfängerzustimmung.
  3. 2027: Die Übergangsfrist verlängert sich für Aussteller mit höchstens 800.000 EUR Vorjahresumsatz. Daneben besteht eine gesonderte EDI-Übergangsregel.
  4. Ab 2028: Für reguläre inländische B2B-Umsätze ist grundsätzlich eine E-Rechnung auszustellen.

Quellen und Grenzen

Stand: 27. September 2026. Dieser vereinfachte Check bildet nicht jeden Sonderfall ab, etwa Grundstücksleistungen, grenzüberschreitende Umsätze oder Sondervorgaben öffentlicher Auftraggeber.

BMF: FAQ zur E-Rechnung · § 14 UStG · § 27 Abs. 38 UStG