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Hinweis zur Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG):
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Bitte fügen Sie folgenden Hinweis auf Ihrer Rechnung hinzu:
"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Bildungsleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen nach § 4 Nr. 21 oder 22 UStG von der Umsatzsteuer befreit sein – prüfen Sie dies mit Ihrem Steuerberater, bevor Sie die Rechnung ausstellen.
Bei freiberuflichen Kulturschaffenden empfiehlt sich die Angabe der GEMA- oder VG-Bild-Kunst-Mitgliedsnummer auf der Rechnung, wenn urheberrechtlich geschützte Werke Gegenstand der Leistung sind.
Diese Vorlage entspricht der deutschen DIN 5008 Norm für Geschäftskorrespondenz. Ersetzen Sie die Platzhalter durch Ihre tatsächlichen Daten.
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Die E-Rechnungs-Pflicht ab 2025/2027 betrifft hauptsächlich B2B-Geschäfte (Rechnungen an andere Unternehmen). Wenn Sie überwiegend an Privatkunden verkaufen, können Sie weiterhin klassische Rechnungen nutzen.
Falls Sie auch an Unternehmen verkaufen, sollten Sie sich frühzeitig mit E-Rechnungs-Software vertraut machen. So vermeiden Sie Stress ab 2027.
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Hinweis: Diese Vorlage ist für Privatkunden weiterhin verwendbar. Prüfen Sie individuell, ob Sie B2B-Geschäfte haben.