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Hinweis zur Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG):
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Bitte fügen Sie folgenden Hinweis auf Ihrer Rechnung hinzu:
"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Als Metallbauer sollten Sie auf der Rechnung die verwendeten Materialien (Stahl, Edelstahl, Aluminium) mit Gütebezeichnung nach DIN EN 10025 sowie die Schweißverfahren dokumentieren.
Statisch relevante Metallbauarbeiten erfordern eine bautechnische Nachweisführung – verweisen Sie auf der Rechnung auf das zugehörige Statikgutachten und die CE-Kennzeichnung.
Diese Vorlage entspricht der deutschen DIN 5008 Norm für Geschäftskorrespondenz. Ersetzen Sie die Platzhalter durch Ihre tatsächlichen Daten.
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ℹ️ Als Metallbauer sind Sie weniger betroffen!
Die E-Rechnungs-Pflicht ab 2025/2027 betrifft hauptsächlich B2B-Geschäfte (Rechnungen an andere Unternehmen). Wenn Sie überwiegend an Privatkunden verkaufen, können Sie weiterhin klassische Rechnungen nutzen.
Falls Sie auch an Unternehmen verkaufen, sollten Sie sich frühzeitig mit E-Rechnungs-Software vertraut machen. So vermeiden Sie Stress ab 2027.
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Hinweis: Diese Vorlage ist für Privatkunden weiterhin verwendbar. Prüfen Sie individuell, ob Sie B2B-Geschäfte haben.