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Hinweis zur Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG):
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Bitte fügen Sie folgenden Hinweis auf Ihrer Rechnung hinzu:
"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Als Maurer sollten Sie auf der Rechnung die verwendete Mörtelklasse (z. B. MG IIa), den Steintyp (Klinker, Kalksandstein, Porenbeton) sowie die DIN-Norm für den jeweiligen Wandaufbau angeben.
Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) sind als Sonderleistung mit dem verwendeten EnEV-/GEG-konformen System und dem U-Wert auszuweisen, da Kunden diesen Nachweis für Förderprogramme (z. B. BAFA, KfW) benötigen.
Diese Vorlage entspricht der deutschen DIN 5008 Norm für Geschäftskorrespondenz. Ersetzen Sie die Platzhalter durch Ihre tatsächlichen Daten.
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⚠️ Achtung: E-Rechnung wird für B2B-Geschäfte in Deutschland Pflicht!
Als Maurer sind Sie von der neuen E-Rechnungs-Pflicht betroffen, wenn Sie Leistungen an andere Unternehmen (B2B) erbringen. Eine reine PDF-Datei gilt nicht als E-Rechnung im Sinne der gesetzlichen Anforderungen.
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Hinweis: Diese Vorlage ist für Privatkunden (B2C) weiterhin verwendbar. Für B2B-Rechnungen gelten die gesetzlichen E-Rechnungs-Anforderungen.