Kleinunternehmer-Rechnung für Maler
Gemäß § 19 UStG – Professionelles Muster ohne Umsatzsteuerausweis
Wichtig für Maler als Kleinunternehmer
Viele Maler starten nebenberuflich als Kleinunternehmer. Beachten Sie, dass Sie trotz Steuerbefreiung Materialkosten brutto einkaufen müssen und die Vorsteuer nicht erstattet bekommen. Planen Sie Ihre Preise entsprechend kalkulatorisch höher ein.
RECHNUNG
Rechnungsnummer: KU-2026-0417
Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG
Rechnungsdatum
13.06.2026
Rechnungssteller
Malermeister Schmidt
Musterstraße 42
10115 Berlin
Steuernummer: 12/345/67890
Rechnungsempfänger
Max Mustermann
Kundenweg 15
80331 München
Leistungspositionen
| Pos | Beschreibung | Betrag |
|---|---|---|
| 1 | Maler- und Lackierarbeiten (Arbeitslohn gem. § 35a EStG) | 950,00 € |
| 2 | Materialkosten (Wandfarbe, Grundierung, Abdeckmaterial) | 280,00 € |
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
(Kleinunternehmerregelung - Brutto entspricht Netto)
Zahlungsbedingungen
Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag bis zum 27.06.2026 auf folgendes Konto:
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Als Kleinunternehmer müssen Sie auf jeder Rechnung den § 19 UStG-38411CYW3Bermerk angeben und dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen. Professionelle Rechnungssoftware wie FastBill verhindert automatisch fehlerhafte Steuerausweise und spart Ihnen Zeit bei der Buchhaltung.
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Was bedeutet § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung)?
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit Sie von der Verpflichtung, Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen auszuweisen und abzuführen. Dies gilt, wenn Ihr Vorjahresumsatz 22.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird.
Wichtig: Sie dürfen als Kleinunternehmer keine Vorsteuer aus Ihren Einkäufen geltend machen. Der Hinweis "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" muss zwingend auf jeder Rechnung erscheinen.
Malermeister Schmidt • Inhaber: Thomas Schmidt • Steuernummer: 12/345/67890
Bankverbindung: Commerzbank AG • IBAN: DE89 3704 0044 0532 0130 00 • BIC: COBADEFFXXX
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