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E-Rechnung ab 2025 für Maler

⚠️ Achtung: Handlungsbedarf ab 01.01.2025!

Ab 2025 ist die Empfangspflicht für B2B-Rechnungen gesetzlich verpflichtend. PDFs erfüllen NICHT die Anforderungen!

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Serverstandort Deutschland

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Was ist die E-Rechnungspflicht?

Ab 2025 müssen alle Unternehmen B2B-Rechnungen empfangen können. Für das Ausstellen strukturierter E-Rechnungen gelten gesetzliche Übergangsfristen.

Warum für Maler wichtig?

Als Maler arbeiten Sie oft für gewerbliche Kunden (B2B) wie Hausverwaltungen oder Firmen. Für diese Rechnungen reicht eine Word-Vorlage ab jetzt nicht mehr aus. Wenn Sie Ihre Handwerkerrechnungen nicht im korrekten elektronischen Format senden, riskiert Ihr B2B-Kunde den Vorsteuerabzug. sevDesk unterstützt diesen XML-Prozess nahtlos.

Eine professionelle Cloud-Software wie sevDesk automatisiert diesen Prozess.

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Wann die E-Rechnung wirklich relevant wird

Bei Aufträgen für Hausverwaltungen, Bauunternehmen und öffentliche Kunden sollte der digitale Rechnungsprozess früh eingeplant werden.

Besonders wichtig ist das bei Rechnungen an Privatkunden, Hausverwaltungen, Bauunternehmen, Gewerbekunden und öffentliche Auftraggeber. Diese Empfänger arbeiten oft mit Buchhaltungs-, Einkaufs- oder Freigabesystemen, in denen strukturierte Rechnungsdaten schneller verarbeitet werden als PDF-Anhänge.

  • XRechnung eignet sich vor allem für öffentliche Auftraggeber und streng strukturierte B2B-Prozesse.
  • ZUGFeRD verbindet lesbares PDF mit eingebetteten Rechnungsdaten und ist für viele Geschäftskunden praktisch.
  • Bestellnummern, Projektbezug und Leistungszeitraum sollten schon in der Rechnungsvorlage sauber vorbereitet sein.

Was Sie vor der Umstellung vorbereiten sollten

Prüfen Sie, welche Kunden eine Leitweg-ID, Bestellnummer, Kostenstelle oder feste Projektreferenz verlangen. Legen Sie diese Felder in Ihrer Rechnungsroutine fest an, damit strukturierte Rechnungen nicht jedes Mal manuell nachbearbeitet werden müssen.

Für diese Berufsgruppe sollten insbesondere folgende Angaben sauber in die Rechnung übernommen werden:

  • Flächen, Räume oder Bauteile mit Mengenangaben aufführen
  • Material, Vorarbeiten und Beschichtungssystem getrennt beschreiben
  • Zusatzarbeiten wie Abkleben, Spachteln oder Gerüstkosten separat nennen

Weiterführende Hilfen

E-Rechnung praktisch umsetzen

Von der Pflicht zur passenden Software für XRechnung oder ZUGFeRD.

Maler-Rechnungen direkt digital erstellensevDesk eignet sich hier als nächster Schritt von Muster und Erklärung zur echten Rechnung.
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