Rechtssicher, DIN 5008 konform und vollkommen kostenlos – speziell für Ihr Berufsprofil.
Hinweis zur Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG):
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Bitte fügen Sie folgenden Hinweis auf Ihrer Rechnung hinzu:
"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Dokumentieren Sie auf der Rechnung stets die verwendeten Materialien mit Herstellerbezeichnung und Normangabe – dies schützt Sie bei späteren Gewährleistungsansprüchen und erleichtert die Versicherungsabwicklung.
Weisen Sie bei kombinierter Material- und Arbeitsleistung immer beide Positionen separat aus: nur so können Ihre Privatkunden die Handwerkerleistung gemäß § 35a EStG in der Einkommensteuererklärung geltend machen.
Diese Vorlage entspricht der deutschen DIN 5008 Norm für Geschäftskorrespondenz. Ersetzen Sie die Platzhalter durch Ihre tatsächlichen Daten.
💡 Tipp: Automatisch Rechnungen erstellen mit sevDesk
Speziell für Glaser: Rechnungen in Sekunden erstellen, § 35a EStG-konforme Aufteilung, GoBD-zertifiziert. Jetzt 14 Tage kostenlos testen.
Professionelles Angebotsschreiben nach DIN 5008 mit Gültigkeitshinweis – sofort kopierbar und einsetzbar.
🚀 Angebote digital versenden mit sevDesk
Als Glaser professionelle Angebote per E-Mail versenden, Online-Unterzeichnung durch den Kunden, Auftrag per Klick bestätigen lassen.
ℹ️ Als Glaser sind Sie weniger betroffen!
Die E-Rechnungs-Pflicht ab 2025/2027 betrifft hauptsächlich B2B-Geschäfte (Rechnungen an andere Unternehmen). Wenn Sie überwiegend an Privatkunden verkaufen, können Sie weiterhin klassische Rechnungen nutzen.
Falls Sie auch an Unternehmen verkaufen, sollten Sie sich frühzeitig mit E-Rechnungs-Software vertraut machen. So vermeiden Sie Stress ab 2027.
📊 E-Rechnung-Software für Glaser ansehen⭐ Einfache Bedienung | GoBD-konform | Für B2B und B2C geeignet
Hinweis: Diese Vorlage ist für Privatkunden weiterhin verwendbar. Prüfen Sie individuell, ob Sie B2B-Geschäfte haben.