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Hinweis zur Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG):
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Bitte fügen Sie folgenden Hinweis auf Ihrer Rechnung hinzu:
"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Weisen Sie Arbeitskosten, Maschinenmiete und Fahrtkosten unbedingt separat auf der Rechnung aus, damit Ihre Privatkunden die Leistungen steuerlich geltend machen können.
Gemäß § 35a EStG können Privatkunden bis zu 20 % der Lohnkosten (max. 1.200 EUR/Jahr) direkt von der Einkommensteuer abziehen – eine klare Aufteilung auf der Rechnung ist dafür Pflicht.
Diese Vorlage entspricht der deutschen DIN 5008 Norm für Geschäftskorrespondenz. Ersetzen Sie die Platzhalter durch Ihre tatsächlichen Daten.
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Auch wenn Sie überwiegend Privatkunden bedienen, ist die E-Rechnungs-Pflicht für Ihre gewerblichen Aufträge relevant:
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Hinweis: Diese Vorlage ist für Privatkunden weiterhin verwendbar. Für B2B-Geschäfte benötigen Sie ab 2025 zwingend E-Rechnungs-Software.