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Hinweis zur Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG):
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Bitte fügen Sie folgenden Hinweis auf Ihrer Rechnung hinzu:
"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Als DJ oder Musiker sollten Sie auf der Rechnung die Art der Veranstaltung, den Auftrittsort, das Datum sowie die vereinbarte Gage klar ausweisen.
Weisen Sie zusätzliche Leistungen wie Equipment-Verleih, Fahrtkosten oder Probezeiten als separate Positionen aus, um Transparenz zu schaffen und Zahlungsstreitigkeiten zu vermeiden.
Diese Vorlage entspricht der deutschen DIN 5008 Norm für Geschäftskorrespondenz. Ersetzen Sie die Platzhalter durch Ihre tatsächlichen Daten.
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ℹ️ Als DJ / Musiker sind Sie weniger betroffen!
Die E-Rechnungs-Pflicht ab 2025/2027 betrifft hauptsächlich B2B-Geschäfte (Rechnungen an andere Unternehmen). Wenn Sie überwiegend an Privatkunden verkaufen, können Sie weiterhin klassische Rechnungen nutzen.
Falls Sie auch an Unternehmen verkaufen, sollten Sie sich frühzeitig mit E-Rechnungs-Software vertraut machen. So vermeiden Sie Stress ab 2027.
📊 E-Rechnungs-Software für DJ / Musiker ansehen⭐ Einfache Bedienung | GoBD-konform | Für B2B und B2C geeignet
Hinweis: Diese Vorlage ist für Privatkunden weiterhin verwendbar. Prüfen Sie individuell, ob Sie B2B-Geschäfte haben.