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Hinweis zur Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG):
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Bitte fügen Sie folgenden Hinweis auf Ihrer Rechnung hinzu:
"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Als Catering-Unternehmer weisen Sie Speisen und Getränke mit der ermäßigten Umsatzsteuer von 7% aus, während Serviceleistungen (Personal, Logistik) mit 19% zu versteuern sind.
Bei Großaufträgen (z. B. Hochzeiten, Firmenfeiern) empfiehlt sich eine Anzahlungsrechnung mit klarer Leistungsbeschreibung und Lieferdatum.
Diese Vorlage entspricht der deutschen DIN 5008 Norm für Geschäftskorrespondenz. Ersetzen Sie die Platzhalter durch Ihre tatsächlichen Daten.
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ℹ️ Als Catering-Unternehmer sind Sie weniger betroffen!
Die E-Rechnungs-Pflicht ab 2025/2027 betrifft hauptsächlich B2B-Geschäfte (Rechnungen an andere Unternehmen). Wenn Sie überwiegend an Privatkunden verkaufen, können Sie weiterhin klassische Rechnungen nutzen.
Falls Sie auch an Unternehmen verkaufen, sollten Sie sich frühzeitig mit E-Rechnungs-Software vertraut machen. So vermeiden Sie Stress ab 2027.
📊 E-Rechnungs-Software für Catering-Unternehmer ansehen⭐ Einfache Bedienung | GoBD-konform | Für B2B und B2C geeignet
Hinweis: Diese Vorlage ist für Privatkunden weiterhin verwendbar. Prüfen Sie individuell, ob Sie B2B-Geschäfte haben.