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Hinweis zur Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG):
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Bitte fügen Sie folgenden Hinweis auf Ihrer Rechnung hinzu:
"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
💡 B2B-Hinweis (§ 13b UStG): Bei Bauleistungen oder Gebäudereinigung an andere Bauunternehmer greift oft das Reverse-Charge-Verfahren. In diesem Fall ist die Rechnung netto auszustellen mit dem Hinweis: "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers gem. § 13b UStG".
Achten Sie auf die Vollständigkeit der Pflichtangaben gemäß § 14 UStG, um den Vorsteuerabzug Ihrer Kunden nicht zu gefährden.
Bei grenzüberschreitenden Leistungen sind die spezifischen Regelungen zum Reverse-Charge-Verfahren zu beachten.
Diese Vorlage entspricht der deutschen DIN 5008 Norm für Geschäftskorrespondenz. Ersetzen Sie die Platzhalter durch Ihre tatsächlichen Daten.
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⚠️ Achtung: E-Rechnung wird für B2B-Geschäfte in Deutschland Pflicht!
Als Betonbauer sind Sie von der neuen E-Rechnungs-Pflicht betroffen, wenn Sie Leistungen an andere Unternehmen (B2B) erbringen. Eine reine PDF-Datei gilt nicht als E-Rechnung im Sinne der gesetzlichen Anforderungen.
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Hinweis: Diese Vorlage ist für Privatkunden (B2C) weiterhin verwendbar. Für B2B-Rechnungen gelten die gesetzlichen E-Rechnungs-Anforderungen.