Kurzantwort
Was muss eine Bauingenieur-Rechnung enthalten?
Stand: Juni 2026. Allgemeine Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Schnellorientierung
Was eine Bauingenieur-Rechnung braucht
Neben den allgemeinen Rechnungsangaben gelten für Bauingenieur branchenspezifische Anforderungen. Ihre Rechnung sollte nachvollziehbar zeigen, welche Leistungen erbracht wurden.
Tragwerksplanung
Statische Berechnung
Bauüberwachung
ℹ️ Expertentipps für Bauingenieur
- ✅ Rechnungen müssen gemäß § 14 UStG alle Pflichtangaben enthalten
- ✅ Bei Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) ist ein Hinweis auf die Steuerbefreiung erforderlich
- ✅ Aufbewahrungspflicht für Rechnungen beträgt 10 Jahre
- ✅ Aufbewahrungspflicht: Rechnungen müssen gemäß § 14b UStG 10 Jahre aufbewahrt werden.
Rechenhilfe
Umsatzsteuer zum Honorar berechnen
Berechnet nur die Umsatzsteuer.
Hinweis zur Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG):
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Bitte fügen Sie folgenden Hinweis auf Ihrer Rechnung hinzu:
"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Kopierbare Vorlage
Muster einer Bauingenieur-Rechnung
Das Beispiel zeigt den Aufbau. Ersetzen Sie alle Werte und prüfen Sie die Angaben für Ihren konkreten Fall.
Elektronische Rechnung
Brauchen Bauingenieur eine E-Rechnung?
Teilweise – abhängig von Ihren Kunden. Als Bauingenieur haben Sie gemischte Kundenstrukturen. Für B2B-Umsätze sollten Sie die E-Rechnung frühzeitig einplanen; für reine Privatkund:innen ist sie in der Regel nicht der maßgebliche Fall.
B2B-Rechnungen: XRechnung oder ein zulässiges ZUGFeRD-Format frühzeitig einplanen.
Privatkund:innen: Für rein private Rechnungen ist die E-Rechnung in der Regel nicht der maßgebliche Fall.
Übergang: Die gesetzlichen Übergangsfristen sollten Sie bei der Einführung einplanen.
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E-Rechnungen mit sevDesk vorbereiten
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Weitere Hilfen
Rechnung, E-Rechnung und Software richtig einordnen
Diese weiterführenden Seiten helfen bei Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung, E-Rechnung und der Auswahl einer passenden Rechnungssoftware.
Kurz beantwortet
Häufige Fragen zur Bauingenieur-Rechnung
Welche Pflichtangaben muss eine Rechnung enthalten?
Nach § 14 UStG muss eine Rechnung u.a. vollständigen Namen und Anschrift von leistendem Unternehmer und Leistungsempfänger, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Zeitpunkt der Leistung, Entgelt und Steuersatz enthalten.
Kann ich die Kleinunternehmerregelung nutzen?
Ja, wenn Ihr Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet (§ 19 UStG). Sie weisen dann keine Umsatzsteuer aus.
Was muss ich bei grenzüberschreitenden Leistungen beachten?
Bei Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern gilt oft das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG). Der Leistungsempfänger schuldet dann die Umsatzsteuer in seinem Land.