Kurzantwort
Was muss eine Webdesigner-Rechnung enthalten?
Stand: Juni 2026. Allgemeine Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Schnellorientierung
Was eine Webdesigner-Rechnung braucht
Neben den allgemeinen Rechnungsangaben gelten für Webdesigner branchenspezifische Anforderungen. Ihre Rechnung sollte nachvollziehbar zeigen, welche Leistungen erbracht wurden.
Website-Design
UI/UX
Prototyping
Responsive Design
Design-Systeme
ℹ️ Expertentipps für Webdesigner
- ✅ Leistung detailliert beschreiben
- ✅ Entwicklungszeit dokumentieren
- ✅ Bei Festpreis: Scope definieren
- ✅ Bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen Leistungsort und § 13b UStG prüfen
- ✅ Aufbewahrungspflicht: Rechnungen müssen gemäß § 14b UStG 10 Jahre aufbewahrt werden.
Rechenhilfe
Umsatzsteuer zum Honorar berechnen
Berechnet nur die Umsatzsteuer.
Hinweis zur Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG):
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Bitte fügen Sie folgenden Hinweis auf Ihrer Rechnung hinzu:
"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Kopierbare Vorlage
Muster einer Webdesigner-Rechnung
Das Beispiel zeigt den Aufbau. Ersetzen Sie alle Werte und prüfen Sie die Angaben für Ihren konkreten Fall.
Elektronische Rechnung
Brauchen Webdesigner eine E-Rechnung?
Ja, für die meisten Ihrer Aufträge! Als Webdesigner arbeiten Sie überwiegend mit gewerblichen Kunden. Inländische B2B-Rechnungen sollten Sie seit 2025 grundsätzlich als E-Rechnung mitdenken; für das Ausstellen gelten die gesetzlichen Übergangsfristen.
B2B-Rechnungen: XRechnung oder ein zulässiges ZUGFeRD-Format frühzeitig einplanen.
Privatkund:innen: Für rein private Rechnungen ist die E-Rechnung in der Regel nicht der maßgebliche Fall.
Übergang: Die gesetzlichen Übergangsfristen sollten Sie bei der Einführung einplanen.
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E-Rechnungen mit FastBill vorbereiten
Geeignet für Freelancer, Beratungsleistungen und Dienstleister mit schlanken Rechnungsabläufen.
Weitere Hilfen
Rechnung, E-Rechnung und Software richtig einordnen
Diese weiterführenden Seiten helfen bei Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung, E-Rechnung und der Auswahl einer passenden Rechnungssoftware.
Kurz beantwortet
Häufige Fragen zur Webdesigner-Rechnung
Wie kalkuliere ich als Webdesigner?
Stundensätze 50-150 EUR oder Tagessätze 400-1.200 EUR je nach Erfahrung und Spezialisierung.
Muss ich Reverse-Charge anwenden?
Ja, bei B2B-Leistungen an Unternehmen im EU-Ausland (§ 3a Abs. 2 UStG).
Was gehört in die Leistungsbeschreibung?
Konkret: Features, Technologien, Projektphasen und Arbeitsumfang.