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Musterrechnung für Webdesigner

Kostenloses Rechnungsmuster für Webdesigner: branchenspezifisch, klar strukturiert und sofort kopierbar.

§ 14 UStG · § 631 BGB · § 611 BGBrechtliche Grundlagen
§ 14 UStGsteuerliche Pflichtangaben
Stand Juni 2026mit E-Rechnungs-Hinweis

Kurzantwort

Was muss eine Webdesigner-Rechnung enthalten?

Pflichtangaben Rechnungsnummer, Datum, vollständige Adressen, Leistungszeitraum, Leistungsbeschreibung, Entgelt und Zahlungsziel sollten eindeutig erkennbar sein.
Steuerliche Einordnung Umsatzsteuer: In vielen Fällen gilt der reguläre Steuersatz von 19%; Ausnahmen hängen von Leistung, Kunde und gesetzlicher Grundlage ab.
E-Rechnung Bei B2B-Rechnungen ist die E-Rechnung seit 2025 ein wichtiges Thema; öffentliche und gewerbliche Auftraggeber können strukturierte Formate erwarten.

Stand: Juni 2026. Allgemeine Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Schnellorientierung

Was eine Webdesigner-Rechnung braucht

Neben den allgemeinen Rechnungsangaben gelten für Webdesigner branchenspezifische Anforderungen. Ihre Rechnung sollte nachvollziehbar zeigen, welche Leistungen erbracht wurden.

Website-Design

UI/UX

Prototyping

Responsive Design

Design-Systeme

ℹ️ Expertentipps für Webdesigner

Rechenhilfe

Umsatzsteuer zum Honorar berechnen

Berechnet nur die Umsatzsteuer.

Nettobetrag:1.000,00 EUR
Zzgl. 19% Umsatzsteuer:190,00 EUR
Bruttobetrag:1.190,00 EUR

Kopierbare Vorlage

Muster einer Webdesigner-Rechnung

Das Beispiel zeigt den Aufbau. Ersetzen Sie alle Werte und prüfen Sie die Angaben für Ihren konkreten Fall.

Rechnungsmuster – Webdesigner Fiktive Werte, vor Verwendung anpassen
RECHNUNG Webdesigner Max Mustermann Musterstraße 12 10115 Berlin Telefon: 030 12345678 E-Mail: kontakt@beispiel.de Steuernummer: 12/345/67890 USt-IdNr.: DE123456789 (falls vorhanden) An [Firmenname / Name des Auftraggebers] [Straße und Hausnummer] [PLZ Ort] Berlin, [TT.MM.JJJJ] RECHNUNG NR. [2026-001] Projekt/Auftrag: [Projektbezeichnung / Auftragsnummer] Leistungszeitraum: [TT.MM.JJJJ] bis [TT.MM.JJJJ] Sehr geehrte Damen und Herren, für die im genannten Zeitraum erbrachten Entwicklungsleistungen berechne ich: POSITION BETRAG ------------------------------------------------------------------ Website-Design [Betrag 1] UI/UX [Betrag 2] Prototyping [Betrag 3] ------------------------------------------------------------------ Zwischensumme (Netto) {{NETTOBETRAG}} {{STEUERZEILE}} ------------------------------------------------------------------ RECHNUNGSBETRAG (Brutto) {{GESAMTBETRAG}} ================================================================== Zahlungsbedingungen: Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieser Rechnung auf folgendes Konto: Kontoinhaber: [Name] IBAN: DE00 0000 0000 0000 0000 00 BIC: XXXXXXXXXXX Bank: [Bankname] Verwendungszweck: Rechnung [2026-001] Vielen Dank für Ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift/Name] Webdesigner
VollständigkeitAlle Pflichtangaben nach § 14 UStG beachten.
NachvollziehbarkeitLeistungen klar und detailliert beschreiben.
AufbewahrungRechnungen 10 Jahre aufbewahren (§ 14b UStG).

Elektronische Rechnung

Brauchen Webdesigner eine E-Rechnung?

Ja, für die meisten Ihrer Aufträge! Als Webdesigner arbeiten Sie überwiegend mit gewerblichen Kunden. Inländische B2B-Rechnungen sollten Sie seit 2025 grundsätzlich als E-Rechnung mitdenken; für das Ausstellen gelten die gesetzlichen Übergangsfristen.

B2B-Rechnungen: XRechnung oder ein zulässiges ZUGFeRD-Format frühzeitig einplanen.

Privatkund:innen: Für rein private Rechnungen ist die E-Rechnung in der Regel nicht der maßgebliche Fall.

Übergang: Die gesetzlichen Übergangsfristen sollten Sie bei der Einführung einplanen.

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Geeignet für Freelancer, Beratungsleistungen und Dienstleister mit schlanken Rechnungsabläufen.

Weitere Hilfen

Diese weiterführenden Seiten helfen bei Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung, E-Rechnung und der Auswahl einer passenden Rechnungssoftware.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen zur Webdesigner-Rechnung

Wie kalkuliere ich als Webdesigner?

Stundensätze 50-150 EUR oder Tagessätze 400-1.200 EUR je nach Erfahrung und Spezialisierung.

Muss ich Reverse-Charge anwenden?

Ja, bei B2B-Leistungen an Unternehmen im EU-Ausland (§ 3a Abs. 2 UStG).

Was gehört in die Leistungsbeschreibung?

Konkret: Features, Technologien, Projektphasen und Arbeitsumfang.