Kurzantwort
Was muss eine Sturzprophylaxe-Trainer-Rechnung enthalten?
Stand: Juni 2026. Allgemeine Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Schnellorientierung
Was eine Sturzprophylaxe-Trainer-Rechnung braucht
Neben den allgemeinen Rechnungsangaben gelten für Sturzprophylaxe-Trainer branchenspezifische Anforderungen. Ihre Rechnung sollte nachvollziehbar zeigen, welche Leistungen erbracht wurden.
Sturzprävention
Gleichgewichtstraining
Krafttraining für Senioren
Heimtraining
Gruppengymnastik
ℹ️ Expertentipps für Sturzprophylaxe-Trainer
- ✅ Trainingsplan dokumentieren
- ✅ Heimbesuchspauschale angeben
- ✅ Krankenkassen- oder Kurszertifizierung getrennt von umsatzsteuerlicher Befreiung dokumentieren
- ✅ Aufbewahrungspflicht: Rechnungen müssen gemäß § 14b UStG 8 Jahre aufbewahrt werden.
Rechenhilfe
Umsatzsteuer zum Honorar berechnen
Berechnet nur die Umsatzsteuer.
Hinweis zur Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG):
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Bitte fügen Sie folgenden Hinweis auf Ihrer Rechnung hinzu:
"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Kopierbare Vorlage
Muster einer Sturzprophylaxe-Trainer-Rechnung
Das Beispiel zeigt den Aufbau. Ersetzen Sie alle Werte und prüfen Sie die Angaben für Ihren konkreten Fall.
Elektronische Rechnung
Brauchen Sturzprophylaxe-Trainer eine E-Rechnung?
Weniger dringlich im Alltag. Als Sturzprophylaxe-Trainer arbeiten Sie überwiegend mit Privatkund:innen. Für rein private Rechnungen ist die E-Rechnung in der Regel nicht das zentrale Thema; prüfen Sie aber mögliche B2B-Aufträge separat.
B2B-Rechnungen: XRechnung oder ein zulässiges ZUGFeRD-Format frühzeitig einplanen.
Privatkund:innen: Für rein private Rechnungen ist die E-Rechnung in der Regel nicht der maßgebliche Fall.
Übergang: Die gesetzlichen Übergangsfristen sollten Sie bei der Einführung einplanen.
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E-Rechnungen mit FastBill vorbereiten
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Weitere Hilfen
Rechnung, E-Rechnung und Software richtig einordnen
Diese weiterführenden Seiten helfen bei Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung, E-Rechnung und der Auswahl einer passenden Rechnungssoftware.
Kurz beantwortet
Häufige Fragen zur Sturzprophylaxe-Trainer-Rechnung
Sind Sturzpräventionskurse steuerfrei?
Mit Krankenkassen-Zertifizierung können sie steuerfrei sein (§ 4 Nr. 21 UStG).
Was kann ich berechnen?
Einzeltraining 50-70 EUR, Gruppenkurs 10-15 EUR pro Person, Hausbesuch +20 EUR.