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Beratung & Recht

Musterrechnung für Steuerberater

Kostenloses Rechnungsmuster für Steuerberater: branchenspezifisch, klar strukturiert und sofort kopierbar.

StBVV · § 14 UStG · § 9 StBVVrechtliche Grundlagen
§ 14 UStGsteuerliche Pflichtangaben
Stand Juni 2026mit E-Rechnungs-Hinweis

Kurzantwort

Was muss eine Steuerberater-Rechnung enthalten?

Pflichtangaben Rechnungsnummer, Datum, vollständige Adressen, Leistungszeitraum, Leistungsbeschreibung, Entgelt und Zahlungsziel sollten eindeutig erkennbar sein.
Steuerliche Einordnung Umsatzsteuer: In vielen Fällen gilt der reguläre Steuersatz von 19%; Ausnahmen hängen von Leistung, Kunde und gesetzlicher Grundlage ab.
E-Rechnung Bei B2B-Rechnungen ist die E-Rechnung seit 2025 ein wichtiges Thema; öffentliche und gewerbliche Auftraggeber können strukturierte Formate erwarten.

Stand: Juni 2026. Allgemeine Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Schnellorientierung

Was eine Steuerberater-Rechnung braucht

Neben den allgemeinen Rechnungsangaben gelten für Steuerberater branchenspezifische Anforderungen. Ihre Rechnung sollte nachvollziehbar zeigen, welche Leistungen erbracht wurden.

Buchführung (StBVV 33)

Jahresabschluss (StBVV 35)

Steuererklärung (StBVV 24)

Lohnbuchhaltung (StBVV 26)

Steuerberatung (StBVV 22-23)

Betriebsprüfung (StBVV 40)

ℹ️ Expertentipps für Steuerberater

Rechenhilfe

Umsatzsteuer zum Honorar berechnen

Berechnet nur die Umsatzsteuer.

Nettobetrag:1.000,00 EUR
Zzgl. 19% Umsatzsteuer:190,00 EUR
Bruttobetrag:1.190,00 EUR

Kopierbare Vorlage

Muster einer Steuerberater-Rechnung

Das Beispiel zeigt den Aufbau. Ersetzen Sie alle Werte und prüfen Sie die Angaben für Ihren konkreten Fall.

Rechnungsmuster – Steuerberater Fiktive Werte, vor Verwendung anpassen
RECHNUNG Steuerberater Max Mustermann Musterstraße 12 10115 Berlin Telefon: 030 12345678 E-Mail: kontakt@beispiel.de Steuernummer: 12/345/67890 USt-IdNr.: DE123456789 (falls vorhanden) An [Firmenname / Name des Auftraggebers] [Straße und Hausnummer] [PLZ Ort] Berlin, [TT.MM.JJJJ] RECHNUNG NR. [2026-001] Projekt/Auftrag: [Projektbezeichnung / Auftragsnummer] Leistungszeitraum: [TT.MM.JJJJ] bis [TT.MM.JJJJ] Sehr geehrte Damen und Herren, für meine Beratungsleistungen im oben genannten Projekt stelle ich wie folgt in Rechnung: POSITION BETRAG ------------------------------------------------------------------ Buchführung (StBVV 33) [Betrag 1] Jahresabschluss (StBVV 35) [Betrag 2] Steuererklärung (StBVV 24) [Betrag 3] ------------------------------------------------------------------ Zwischensumme (Netto) {{NETTOBETRAG}} {{STEUERZEILE}} ------------------------------------------------------------------ RECHNUNGSBETRAG (Brutto) {{GESAMTBETRAG}} ================================================================== Zahlungsbedingungen: Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieser Rechnung auf folgendes Konto: Kontoinhaber: [Name] IBAN: DE00 0000 0000 0000 0000 00 BIC: XXXXXXXXXXX Bank: [Bankname] Verwendungszweck: Rechnung [2026-001] Vielen Dank für Ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift/Name] Steuerberater
VollständigkeitAlle Pflichtangaben nach § 14 UStG beachten.
NachvollziehbarkeitLeistungen klar und detailliert beschreiben.
AufbewahrungRechnungen 8 Jahre aufbewahren (§ 14b UStG).

Elektronische Rechnung

Brauchen Steuerberater eine E-Rechnung?

Ja, für die meisten Ihrer Aufträge! Als Steuerberater arbeiten Sie überwiegend mit gewerblichen Kunden. Inländische B2B-Rechnungen sollten Sie seit 2025 grundsätzlich als E-Rechnung mitdenken; für das Ausstellen gelten die gesetzlichen Übergangsfristen.

B2B-Rechnungen: XRechnung oder ein zulässiges ZUGFeRD-Format frühzeitig einplanen.

Privatkund:innen: Für rein private Rechnungen ist die E-Rechnung in der Regel nicht der maßgebliche Fall.

Übergang: Die gesetzlichen Übergangsfristen sollten Sie bei der Einführung einplanen.

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Weitere Hilfen

Diese weiterführenden Seiten helfen bei Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung, E-Rechnung und der Auswahl einer passenden Rechnungssoftware.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen zur Steuerberater-Rechnung

Wie berechne ich Steuerberater-Honorare?

Nach StBVV basierend auf Gegenstandswert (z.B. Umsatz, Bilanzsumme) und Gebührensatz (1/10 bis 6/10 der Tabelle).

Sind Steuerberatungsleistungen umsatzsteuerfrei?

Ja, viele Leistungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei, z.B. Steuererklärungen. Buchführung ist jedoch steuerpflichtig.

Kann ich Zeithonorar statt StBVV berechnen?

Ja, nach § 14 StBGebV ist Zeithonorar möglich, wenn dies vereinbart wurde. Üblich sind 80-200 EUR/Stunde.