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Hinweis zur Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG):
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Bitte fügen Sie folgenden Hinweis auf Ihrer Rechnung hinzu:
"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
🌍 Internationaler B2B-Hinweis: Bei Dienstleistungen an Unternehmen im EU-Ausland (Reverse-Charge nach § 3a Abs. 2 UStG) oder Drittland müssen Sie zwingend die USt-IdNr. beider Parteien auf der Rechnung angeben und den Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" hinzufügen.
Achten Sie auf die Vollständigkeit der Pflichtangaben gemäß § 14 UStG, um den Vorsteuerabzug Ihrer Kunden nicht zu gefährden.
Bei grenzüberschreitenden Leistungen sind die spezifischen Regelungen zum Reverse-Charge-Verfahren zu beachten.
Diese Vorlage entspricht der deutschen DIN 5008 Norm für Geschäftskorrespondenz. Ersetzen Sie die Platzhalter durch Ihre tatsächlichen Daten.
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Da Ihre Hauptauftraggeber häufig Gerichte, Banken, Versicherungen oder Unternehmen (B2B) sind, unterliegen Ihre Leistungen ab 2025 vollständig der E-Rechnungs-Pflicht.
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Hinweis: Diese Vorlage ist für Privatkunden weiterhin verwendbar. Für B2B-Geschäfte benötigen Sie ab 2025 zwingend E-Rechnungs-Software.