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Land- & Forstwirtschaft

Landwirtschaft-Rechnung: Muster mit § 24 UStG

Das kostenlose Rechnungsmuster für die Landwirtschaft zeigt Warenmengen, Einzelpreise, Lieferzeitraum und den aktuellen Durchschnittssatz nach § 24 UStG und lässt sich direkt kopieren.

§ 14 UStG · § 24 UStGrechtliche Grundlagen
§ 14 UStGsteuerliche Pflichtangaben
Stand 2026mit E-Rechnungs-Hinweis

Schnellorientierung

Was eine Landwirt-Rechnung braucht

Neben den allgemeinen Rechnungsangaben gelten für Landwirt branchenspezifische Anforderungen. Ihre Rechnung sollte nachvollziehbar zeigen, welche Leistungen erbracht wurden.

Lieferung landwirtschaftlicher Erzeugnisse

Rohmilch- oder Getreidelieferung

Landwirtschaftliche Dienstleistungen

Maschineneinsatz / Lohnarbeit

Transport / Verladung

ℹ️ Expertentipps für Landwirt

Rechenhilfe

Umsatzsteuer zum Rechnungsbetrag berechnen

Berechnet nur die Umsatzsteuer.

Nettobetrag:1.000,00 EUR
Zzgl. 19% Umsatzsteuer:190,00 EUR
Bruttobetrag:1.190,00 EUR

Kopierbare Vorlage

Muster einer Landwirt-Rechnung

Das Beispiel zeigt den Aufbau. Ersetzen Sie alle Werte und prüfen Sie die Angaben für Ihren konkreten Fall.

Rechnungsmuster – Landwirt Fiktive Werte, vor Verwendung anpassen
RECHNUNG Landwirtschaftsbetrieb Hof Sonnenfeld Feldweg 7 48143 Münster Telefon: 0251 1234567 E-Mail: buchhaltung@hof-sonnenfeld.de Steuernummer: 12/345/67890 USt-IdNr.: DE123456789 An Molkerei & Agrarhandel West GmbH Landstraße 12 40210 Düsseldorf Rechnungsnummer: RE-2026-0089 Rechnungsdatum: 22.06.2026 Lieferzeitraum: Mai 2026 Lieferdatum: 31.05.2026 Rechnung für landwirtschaftliche Erzeugnisse Pos. Beschreibung Menge Einzelpreis Gesamt -------------------------------------------------------------------------- 1. Qualitätsweizen (Futterware) 20.000 kg 0,22 EUR/kg 4.400,00 EUR 2. Rohmilch (Molkerei-Qualität) 15.000 l 0,45 EUR/l 6.750,00 EUR -------------------------------------------------------------------------- Netto-Gesamtbetrag: {{NETTOBETRAG}} {{STEUERZEILE}} -------------------------------------------------------------------------- BRUTTO-RECHNUNGSBETRAG (Zahlbetrag): {{GESAMTBETRAG}} Zahlbar innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug auf das unten genannte Bankkonto. Hinweis: Dieses Beispiel verwendet 7,8 % Durchschnittssatzsteuer nach § 24 UStG. Ob die Durchschnittssatzbesteuerung im konkreten Fall anwendbar ist, muss anhand der betrieblichen und gesetzlichen Voraussetzungen geprüft werden. Der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers setzt eine ordnungsgemäße Rechnung und die gesetzlichen Voraussetzungen voraus. IBAN: DE00 0000 0000 0000 0000 00 BIC: XXXXXXXXXXX Bank: [Bankname]
VollständigkeitAlle Pflichtangaben nach § 14 UStG beachten.
NachvollziehbarkeitLeistungen klar und detailliert beschreiben.
AufbewahrungRechnungen 8 Jahre aufbewahren (§ 14b UStG).

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Lieferrechnungen digital organisieren

sevDesk eignet sich für wiederkehrende Lieferungen an Molkereien, Genossenschaften und Händler. Die korrekte Behandlung nach § 24 UStG und die Trennung unterschiedlicher Erlösarten muss der Betrieb selbst prüfen.

Elektronische Rechnung

Wann brauchen landwirtschaftliche Betriebe eine E-Rechnung?

Ja, das ist für Sie ein zentrales Thema. Als Landwirt liefern Sie häufig an Molkereien, Händler oder Genossenschaften. Für inländische B2B-Rechnungen ist die E-Rechnung seit 2025 ein wichtiges Pflichtthema; beim Ausstellen sollten Sie die gesetzlichen Übergangsfristen im Blick behalten.

B2B-Rechnungen: XRechnung oder ein zulässiges ZUGFeRD-Format frühzeitig einplanen.

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Privatkund:innen: Für rein private Rechnungen ist die E-Rechnung in der Regel nicht der maßgebliche Fall.

Übergang: Die gesetzlichen Übergangsfristen sollten Sie bei der Einführung einplanen.

Weitere Hilfen

Diese weiterführenden Seiten helfen bei Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung, E-Rechnung und der Auswahl einer passenden Rechnungssoftware.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen zur Landwirt-Rechnung

Welche Pflichtangaben muss eine Rechnung enthalten?

Nach § 14 UStG muss eine Rechnung u.a. vollständigen Namen und Anschrift von leistendem Unternehmer und Leistungsempfänger, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Zeitpunkt der Leistung, Entgelt und Steuersatz enthalten.

Kann ich die Kleinunternehmerregelung nutzen?

Ja, wenn Ihr Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet (§ 19 UStG). Sie weisen dann keine Umsatzsteuer aus.

Was muss ich bei grenzüberschreitenden Leistungen beachten?

Bei Leistungen an Unternehmen in anderen EU-Ländern gilt oft das Reverse-Charge-Verfahren (§ 13b UStG). Der Leistungsempfänger schuldet dann die Umsatzsteuer in seinem Land.