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Hinweis zur Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG):
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Bitte fügen Sie folgenden Hinweis auf Ihrer Rechnung hinzu:
"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Achten Sie darauf, das Gutachten-Honorar oder die Wertermittlungspauschale exakt nach den vertraglichen Vereinbarungen (z. B. Festpreis oder Stundensatz) aufzuführen.
Vermerken Sie das Aktenzeichen oder die Objektadresse deutlich auf der Rechnung, um die Zuordnung beim Kunden (z. B. Gerichte oder Banken) zu erleichtern.
Diese Vorlage entspricht der deutschen DIN 5008 Norm für Geschäftskorrespondenz. Ersetzen Sie die Platzhalter durch Ihre tatsächlichen Daten.
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Da Ihre Hauptauftraggeber häufig Gerichte, Banken, Versicherungen oder Unternehmen (B2B) sind, unterliegen Ihre Leistungen ab 2025 vollständig der E-Rechnungs-Pflicht.
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Hinweis: Diese Vorlage ist für Privatkunden weiterhin verwendbar. Für B2B-Geschäfte benötigen Sie ab 2025 zwingend E-Rechnungs-Software.