Schnellorientierung
Was eine Imker-Rechnung braucht
Neben den allgemeinen Rechnungsangaben gelten für Imker branchenspezifische Anforderungen. Ihre Rechnung sollte nachvollziehbar zeigen, welche Leistungen erbracht wurden.
Honigproduktion
Bienenpflege
Honigverkauf
ℹ️ Expertentipps für Imker
- ✅ Bei § 24 UStG den maßgeblichen Durchschnittssatz zusätzlich in der Rechnung angeben
- ✅ Die Durchschnittssatzbesteuerung setzt grundsätzlich höchstens 600.000 EUR Gesamtumsatz im Vorjahr voraus
- ✅ Selbst erzeugte und zugekaufte Waren sowie unterschiedliche Steuerregime getrennt behandeln
- ✅ Produkt, Gebindegröße, Menge und Lieferdatum eindeutig ausweisen
- ✅ Aufbewahrungspflicht: Rechnungen müssen gemäß § 14b UStG 8 Jahre aufbewahrt werden.
Rechenhilfe
Umsatzsteuer zum Rechnungsbetrag berechnen
Berechnet nur die Umsatzsteuer.
Hinweis zur Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG):
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Bitte fügen Sie folgenden Hinweis auf Ihrer Rechnung hinzu:
"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Kopierbare Vorlage
Muster einer Imker-Rechnung
Das Beispiel zeigt den Aufbau. Ersetzen Sie alle Werte und prüfen Sie die Angaben für Ihren konkreten Fall.
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Honiglieferungen einfacher abrechnen
Wiederkehrende Warenrechnungen und Belege für Händler und Hofkunden mit sevDesk zentral verwalten. Steuerregime und Produktsteuersatz müssen passend zum Betrieb gewählt werden.
Elektronische Rechnung
Wann brauchen Imkereien eine E-Rechnung?
Ja, das ist für Sie ein zentrales Thema. Als Imker liefern Sie häufig an Molkereien, Händler oder Genossenschaften. Für inländische B2B-Rechnungen ist die E-Rechnung seit 2025 ein wichtiges Pflichtthema; beim Ausstellen sollten Sie die gesetzlichen Übergangsfristen im Blick behalten.
B2B-Rechnungen: XRechnung oder ein zulässiges ZUGFeRD-Format frühzeitig einplanen.
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Privatkund:innen: Für rein private Rechnungen ist die E-Rechnung in der Regel nicht der maßgebliche Fall.
Übergang: Die gesetzlichen Übergangsfristen sollten Sie bei der Einführung einplanen.
Weitere Hilfen
Rechnung, E-Rechnung und Software richtig einordnen
Diese weiterführenden Seiten helfen bei Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung, E-Rechnung und der Auswahl einer passenden Rechnungssoftware.
Kurz beantwortet
Häufige Fragen zur Imker-Rechnung
Gilt § 24 UStG auch für Imkereien?
Imkereien zählen nach § 24 Abs. 2 UStG zu den land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Die Durchschnittssatzbesteuerung gilt jedoch nur, wenn auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind; dazu gehört grundsätzlich die Umsatzgrenze von 600.000 Euro im vorangegangenen Kalenderjahr.
Kann ich die Kleinunternehmerregelung nutzen?
Ja, wenn Ihr Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet (§ 19 UStG). Sie weisen dann keine Umsatzsteuer aus.
Welche Angaben sind beim Honigverkauf besonders hilfreich?
Neben den Pflichtangaben sollten Honigsorte, Gebindegröße, Stückzahl, Einzelpreis und Lieferdatum klar erkennbar sein. Bei Anwendung von § 24 UStG ist außerdem der maßgebliche Durchschnittssatz anzugeben.