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Gesundheit & Medizin

Musterrechnung für Heilpraktiker

Kostenloses Rechnungsmuster für Heilpraktiker: branchenspezifisch, klar strukturiert und sofort kopierbar.

§ 4 Nr. 14 UStG · § 14 UStGrechtliche Grundlagen
§ 14 UStGsteuerliche Pflichtangaben
Stand Juni 2026mit E-Rechnungs-Hinweis

Kurzantwort

Was muss eine Heilpraktiker-Rechnung enthalten?

Pflichtangaben Rechnungsnummer, Datum, vollständige Adressen, Leistungszeitraum, Leistungsbeschreibung, Entgelt und Zahlungsziel sollten eindeutig erkennbar sein.
Steuerliche Einordnung Umsatzsteuer: Für heilkundliche Leistungen kann eine Steuerbefreiung nach § 4 UStG relevant sein; gewerbliche Nebenleistungen sind separat zu prüfen.
E-Rechnung Bei B2B-Rechnungen ist die E-Rechnung seit 2025 ein wichtiges Thema; öffentliche und gewerbliche Auftraggeber können strukturierte Formate erwarten.

Stand: Juni 2026. Allgemeine Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Schnellorientierung

Was eine Heilpraktiker-Rechnung braucht

Neben den allgemeinen Rechnungsangaben gelten für Heilpraktiker branchenspezifische Anforderungen. Ihre Rechnung sollte nachvollziehbar zeigen, welche Leistungen erbracht wurden.

Erstanamnese und heilkundliche Untersuchung

Akupunkturbehandlung

Folgebehandlung / therapeutische Beratung

Homöopathische oder phytotherapeutische Beratung

Material- und Laborkosten (falls angefallen)

ℹ️ Expertentipps für Heilpraktiker

Rechenhilfe

Umsatzsteuer zum Honorar berechnen

Berechnet nur die Umsatzsteuer.

Nettobetrag:1.000,00 EUR
Zzgl. 19% Umsatzsteuer:190,00 EUR
Bruttobetrag:1.190,00 EUR

Kopierbare Vorlage

Muster einer Heilpraktiker-Rechnung

Das Beispiel zeigt den Aufbau. Ersetzen Sie alle Werte und prüfen Sie die Angaben für Ihren konkreten Fall.

Rechnungsmuster – Heilpraktiker Fiktive Werte, vor Verwendung anpassen
RECHNUNG Heilpraktiker Max Mustermann Musterstraße 12 10115 Berlin Telefon: 030 12345678 E-Mail: kontakt@beispiel.de Steuernummer: 12/345/67890 USt-IdNr.: DE123456789 (falls vorhanden) An [Firmenname / Name des Auftraggebers] [Straße und Hausnummer] [PLZ Ort] Berlin, [TT.MM.JJJJ] RECHNUNG NR. [2026-001] Projekt/Auftrag: [Projektbezeichnung / Auftragsnummer] Leistungszeitraum: [TT.MM.JJJJ] bis [TT.MM.JJJJ] Sehr geehrte Damen und Herren, für die durchgeführten heilkundlichen Leistungen stelle ich folgende Beträge in Rechnung: POSITION BETRAG ------------------------------------------------------------------ Erstanamnese und heilkundliche Untersuchung [Betrag 1] Akupunkturbehandlung [Betrag 2] Folgebehandlung / therapeutische Beratung [Betrag 3] ------------------------------------------------------------------ Zwischensumme (Netto) {{NETTOBETRAG}} {{STEUERZEILE}} ------------------------------------------------------------------ RECHNUNGSBETRAG (Brutto) {{GESAMTBETRAG}} ================================================================== Zahlungsbedingungen: Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieser Rechnung auf folgendes Konto: Kontoinhaber: [Name] IBAN: DE00 0000 0000 0000 0000 00 BIC: XXXXXXXXXXX Bank: [Bankname] Verwendungszweck: Rechnung [2026-001] Vielen Dank für Ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift/Name] Heilpraktiker
VollständigkeitAlle Pflichtangaben nach § 14 UStG beachten.
NachvollziehbarkeitLeistungen klar und detailliert beschreiben.
AufbewahrungRechnungen 8 Jahre aufbewahren (§ 14b UStG).

Elektronische Rechnung

Brauchen Heilpraktiker eine E-Rechnung?

Weniger dringlich im Alltag. Als Heilpraktiker arbeiten Sie überwiegend mit Privatkund:innen. Für rein private Rechnungen ist die E-Rechnung in der Regel nicht das zentrale Thema; prüfen Sie aber mögliche B2B-Aufträge separat.

B2B-Rechnungen: XRechnung oder ein zulässiges ZUGFeRD-Format frühzeitig einplanen.

Privatkund:innen: Für rein private Rechnungen ist die E-Rechnung in der Regel nicht der maßgebliche Fall.

Übergang: Die gesetzlichen Übergangsfristen sollten Sie bei der Einführung einplanen.

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Weitere Hilfen

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Kurz beantwortet

Häufige Fragen zur Heilpraktiker-Rechnung

Wie berechne ich meine Leistungen als Heilpraktiker?

Nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) mit Steigerungsfaktor 1,0 bis 4,0, oder Sie vereinbaren freie Honorare mit Ihren Patienten.

Sind Heilpraktiker-Leistungen umsatzsteuerfrei?

Ja, heilkundliche Leistungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei, sofern Sie zur Ausübung der Heilkunde berechtigt sind.

Können private Krankenversicherungen die Kosten erstatten?

Das hängt vom Versicherungstarif ab. Viele PKV erstatten Heilpraktikerleistungen, gesetzliche Kassen in der Regel nicht.