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Hinweis zur Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG):
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Bitte fügen Sie folgenden Hinweis auf Ihrer Rechnung hinzu:
"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Achten Sie darauf, Verwaltergebühren exakt pro Einheit (z. B. WEG-Verwaltung oder Mietverwaltung) aufzuführen. Sondereigentumsverwaltungen müssen als separate Position klar von der regulären Gemeinschaftsverwaltung getrennt werden.
Als Hausverwalter sind Sie ab 2025 verpflichtet, Ihre Abrechnungen an WEG (Wohnungseigentümergemeinschaften) im E-Rechnungs-Format (XRechnung/ZUGFeRD) auszustellen. Gleichzeitig müssen Sie eingehende E-Rechnungen von Handwerkern für die WEG empfangen und verarbeiten können.
Diese Vorlage entspricht der deutschen DIN 5008 Norm für Geschäftskorrespondenz. Ersetzen Sie die Platzhalter durch Ihre tatsächlichen Daten.
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Die E-Rechnungs-Pflicht trifft Sie ab 2025 in doppelter Hinsicht, da Sie sowohl als Rechnungssteller als auch als Rechnungsempfänger agieren:
Nutzen Sie professionelle Rechnungssoftware mit integrierter E-Rechnung-Funktion. So erfüllen Sie die gesetzlichen Anforderungen rechtssicher und automatisiert.
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Hinweis: Diese Vorlage ist für Privatkunden weiterhin verwendbar. Für B2B-Geschäfte benötigen Sie ab 2025 zwingend E-Rechnungs-Software.