Rechtssicher, DIN 5008 konform und vollkommen kostenlos – speziell für Ihr Berufsprofil.
Hinweis zur Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG):
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Bitte fügen Sie folgenden Hinweis auf Ihrer Rechnung hinzu:
"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
🌍 Internationaler B2B-Hinweis: Bei Dienstleistungen an Unternehmen im EU-Ausland (Reverse-Charge nach § 3a Abs. 2 UStG) oder Drittland müssen Sie zwingend die USt-IdNr. beider Parteien auf der Rechnung angeben und den Hinweis "Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" hinzufügen.
Achten Sie auf die Vollständigkeit der Pflichtangaben gemäß § 14 UStG, um den Vorsteuerabzug Ihrer Kunden nicht zu gefährden.
Bei grenzüberschreitenden Leistungen sind die spezifischen Regelungen zum Reverse-Charge-Verfahren zu beachten.
Diese Vorlage entspricht der deutschen DIN 5008 Norm für Geschäftskorrespondenz. Ersetzen Sie die Platzhalter durch Ihre tatsächlichen Daten.
💡 Tipp: Automatisch Rechnungen erstellen mit FastBill
Speziell für Selbstständige: Rechnungen in Sekunden erstellen, 100% GoBD-konform, automatische Belegerkennung und schnelle Updates. Jetzt 14 Tage kostenlos testen.
Professionelles Angebotsschreiben nach DIN 5008 mit Gültigkeitshinweis – sofort kopierbar und einsetzbar.
🚀 Angebote digital versenden mit FastBill
Digitale Angebote erstellen, vom Kunden online unterzeichnen lassen und Aufträge schneller gewinnen – 100% GoBD-konform.
ℹ️ Als Game Designer sind Sie weniger betroffen!
Die E-Rechnungs-Pflicht ab 2025/2027 betrifft hauptsächlich B2B-Geschäfte (Rechnungen an andere Unternehmen). Wenn Sie überwiegend an Privatkunden verkaufen, können Sie weiterhin klassische Rechnungen nutzen.
Falls Sie auch an Unternehmen verkaufen, sollten Sie sich frühzeitig mit E-Rechnungs-Software vertraut machen. So vermeiden Sie Stress ab 2027.
📊 E-Rechnungs-Software mit FastBill testen⭐ Einfache Bedienung | GoBD-konform | Für B2B und B2C geeignet
Hinweis: Diese Vorlage ist für Privatkunden weiterhin verwendbar. Prüfen Sie individuell, ob Sie B2B-Geschäfte haben.