← Zurück zum interaktiven Live-Rechner & Anschreiben für Fotograf

Kleinunternehmer-Rechnung für Fotograf

Gemäß § 19 UStG – Professionelles Muster ohne Umsatzsteuerausweis

Wichtig für Fotograf als Kleinunternehmer

Für Fotografen ist die Kleinunternehmerregelung ideal beim Start mit Privatkunden (B2C), da Sie 19% günstiger anbieten können als etablierte Studios. Achtung bei teuren Kamera-Investitionen: Hier verfällt der Vorsteuerabzug!

RECHNUNG

Rechnungsnummer: KU-2026-0966

Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG

Rechnungsdatum

13.06.2026

Rechnungssteller

Lichtblick Fotografie

Musterstraße 42

10115 Berlin

Steuernummer: 12/345/67890

Rechnungsempfänger

Max Mustermann

Kundenweg 15

80331 München

Leistungspositionen

Pos Beschreibung Betrag
1 Fotoshooting (inkl. Equipment und Nachbearbeitung) 750,00 €
2 Einräumung der Nutzungsrechte für Website und Social Media 350,00 €
Zwischensumme (netto): 1.100,00 €
Gesamtbetrag: 1.100,00 €

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

(Kleinunternehmerregelung - Brutto entspricht Netto)

Zahlungsbedingungen

Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag bis zum 27.06.2026 auf folgendes Konto:

IBAN:
DE89 3704 0044 0532 0130 00
BIC:
COBADEFFXXX
Verwendungszweck:
KU-2026-0966

💡 Vorteile für Fotograf: Kleinunternehmer-Rechnungen fehlerfrei mit FastBill

Als Kleinunternehmer müssen Sie auf jeder Rechnung den § 19 UStG-38411CYW3Bermerk angeben und dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen. Professionelle Rechnungssoftware wie FastBill verhindert automatisch fehlerhafte Steuerausweise und spart Ihnen Zeit bei der Buchhaltung.

Jetzt FastBill kostenlos testen

Automatische Kleinunternehmer-Kennzeichnung • GoBD-konform • 14 Tage gratis

Affiliate-Hinweis: Bei diesem Link handelt es sich um einen Werbelink (Affiliate-Link). Wenn Sie über diesen Link ein Produkt erwerben, erhalten wir eine kleine Provision. Für Sie entstehen dabei keine zusätzlichen Kosten.

Was bedeutet § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung)?

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit Sie von der Verpflichtung, Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen auszuweisen und abzuführen. Dies gilt, wenn Ihr Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 € nicht überschreitet.

Wichtig: Sie dürfen als Kleinunternehmer keine Vorsteuer aus Ihren Einkäufen geltend machen. Der Hinweis "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" muss zwingend auf jeder Rechnung erscheinen.

Lichtblick Fotografie • Inhaber: Lisa Hoffmann • Steuernummer: 12/345/67890

Bankverbindung: Commerzbank AG • IBAN: DE89 3704 0044 0532 0130 00 • BIC: COBADEFFXXX

Wann Kleinunternehmerstatus hier sinnvoll ist

Kleinunternehmerstatus ist bei Fotografie möglich, aber bei teurer Technik kann der fehlende Vorsteuerabzug wirtschaftlich ins Gewicht fallen.

Für diese Berufsgruppe sind typische Kunden Unternehmen, Agenturen, Verlage, Veranstalter, Privatkunden und Online-Shops. Wenn viele Kunden vorsteuerabzugsberechtigt sind, kann eine Rechnung mit Umsatzsteuer wirtschaftlich neutraler wirken als eine Kleinunternehmerrechnung ohne Steuerabzug.

  • Keine Umsatzsteuer ausweisen, wenn § 19 UStG angewendet wird.
  • Den Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung direkt unter den Rechnungsbetrag setzen.
  • Bei Wachstum regelmäßig prüfen, ob die Umsatzgrenzen noch eingehalten werden.

Weiterführende Hilfen

Kleinunternehmer-Rechnung absichern

Weitere Regeln zu § 19 UStG, E-Rechnung und Software für Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis.

Fotograf-Rechnungen direkt digital erstellenFastBill eignet sich hier als nächster Schritt von Muster und Erklärung zur echten Rechnung.
FastBill testen
← Zurück zum interaktiven Live-Rechner & Anschreiben für Fotograf

Erstellen Sie jetzt Ihre eigene professionelle Kleinunternehmer-Rechnung

Anzeige · Alternative ohne Abo

Rechnungsprogramm als Kaufversion statt Monatsabo

Invozilla-Solo richtet sich an Selbstständige, die Rechnungen lokal erstellen möchten und keine monatliche Cloud-Software suchen.

Invozilla ansehen