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Hinweis zur Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG):
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Bitte fügen Sie folgenden Hinweis auf Ihrer Rechnung hinzu:
"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Bei geförderten Vor-Ort-Beratungen (z. B. durch das BAFA) empfiehlt es sich, die entsprechende Förder-Projektnummer auf der Rechnung zu vermerken.
Stellen Sie sicher, dass Fahrtkosten und Pauschalen gemäß den vertraglichen Vereinbarungen transparent aufgeschlüsselt sind.
Diese Vorlage entspricht der deutschen DIN 5008 Norm für Geschäftskorrespondenz. Ersetzen Sie die Platzhalter durch Ihre tatsächlichen Daten.
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Auch wenn Sie teilweise Privatkunden beraten, ist die E-Rechnungs-Pflicht für Sie geschäftskritisch:
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Hinweis: Diese Vorlage ist für Privatkunden weiterhin verwendbar. Für B2B-Geschäfte benötigen Sie ab 2025 zwingend E-Rechnungs-Software.