Rechtssicher, DIN 5008 konform und vollkommen kostenlos – speziell für Ihr Berufsprofil.
Hinweis zur Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG):
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Bitte fügen Sie folgenden Hinweis auf Ihrer Rechnung hinzu:
"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Händler sind nach § 14 UStG verpflichtet, auf der Rechnung den Liefergegenstand mit Menge und handelsüblicher Bezeichnung anzugeben – Seriennummern bei Elektronikartikeln stärken zudem die Produkthaftungsdokumentation.
Im grenzüberschreitenden Handel (EU und Drittland) sind die umsatzsteuerlichen Besonderheiten (innergemeinschaftliche Lieferung, Ausfuhr) auf der Rechnung klar darzustellen, um den Vorsteuerabzug des Kunden zu sichern.
Diese Vorlage entspricht der deutschen DIN 5008 Norm für Geschäftskorrespondenz. Ersetzen Sie die Platzhalter durch Ihre tatsächlichen Daten.
💡 Tipp: Automatisch Rechnungen erstellen mit sevDesk
Speziell für E-Commerce-Manager: Rechnungen in Sekunden erstellen, 100% GoBD-konform, fehlerfreie Steuersätze und schneller Updates. Jetzt 14 Tage kostenlos testen.
Professionelles Angebotsschreiben nach DIN 5008 mit Gültigkeitshinweis – sofort kopierbar und einsetzbar.
🚀 Angebote digital versenden mit sevDesk
Als E-Commerce-Manager digitale Angebote versenden, vom Kunden online unterzeichnen lassen und Aufträge schneller gewinnen – 100% GoBD-konform.
ℹ️ Als E-Commerce-Manager sind Sie weniger betroffen!
Die E-Rechnungs-Pflicht ab 2025/2027 betrifft hauptsächlich B2B-Geschäfte (Rechnungen an andere Unternehmen). Wenn Sie überwiegend an Privatkunden verkaufen, können Sie weiterhin klassische Rechnungen nutzen.
Falls Sie auch an Unternehmen verkaufen, sollten Sie sich frühzeitig mit E-Rechnungs-Software vertraut machen. So vermeiden Sie Stress ab 2027.
📊 E-Rechnung-Software für E-Commerce-Manager ansehen⭐ Einfache Bedienung | GoBD-konform | Für B2B und B2C geeignet
Hinweis: Diese Vorlage ist für Privatkunden weiterhin verwendbar. Prüfen Sie individuell, ob Sie B2B-Geschäfte haben.