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Hinweis zur Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG):
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Bitte fügen Sie folgenden Hinweis auf Ihrer Rechnung hinzu:
"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
🌍 Hinweis für Exporteure: Bei Warenlieferungen ins EU-Ausland handelt es sich oft um eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung. Ins Drittland (z.B. Schweiz, USA) ist es eine steuerfreie Ausfuhrlieferung. In beiden Fällen ist die Prüfung der Gelangensbestätigung bzw. des Ausfuhrnachweises für Ihre Buchhaltung essenziell.
Achten Sie auf die Vollständigkeit der Pflichtangaben gemäß § 14 UStG, um den Vorsteuerabzug Ihrer Kunden nicht zu gefährden.
Bei grenzüberschreitenden Leistungen sind die spezifischen Regelungen zum Reverse-Charge-Verfahren zu beachten.
Diese Vorlage entspricht der deutschen DIN 5008 Norm für Geschäftskorrespondenz. Ersetzen Sie die Platzhalter durch Ihre tatsächlichen Daten.
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ℹ️ Als Dropshipping-Händler sind Sie weniger betroffen!
Die E-Rechnungs-Pflicht ab 2025/2027 betrifft hauptsächlich B2B-Geschäfte (Rechnungen an andere Unternehmen). Wenn Sie überwiegend an Privatkunden verkaufen, können Sie weiterhin klassische Rechnungen nutzen.
Falls Sie auch an Unternehmen verkaufen, sollten Sie sich frühzeitig mit E-Rechnungs-Software vertraut machen. So vermeiden Sie Stress ab 2027.
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Hinweis: Diese Vorlage ist für Privatkunden weiterhin verwendbar. Prüfen Sie individuell, ob Sie B2B-Geschäfte haben.