Kurzantwort
Was muss eine Anwalt / Rechtsanwalt-Rechnung enthalten?
Stand: Juni 2026. Allgemeine Orientierung, keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Schnellorientierung
Was eine Anwalt / Rechtsanwalt-Rechnung braucht
Neben den allgemeinen Rechnungsangaben gelten für Anwalt / Rechtsanwalt branchenspezifische Anforderungen. Ihre Rechnung sollte nachvollziehbar zeigen, welche Leistungen erbracht wurden.
Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG aus Gegenstandswert
Post- und Telekommunikationspauschale Nr. 7002 VV RVG
Dokumentenpauschale / Akteneinsicht (falls angefallen)
Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG (bei gerichtlichem Verfahren)
Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG (bei Terminwahrnehmung)
ℹ️ Expertentipps für Anwalt / Rechtsanwalt
- ✅ Gegenstandswert bei Wertgebühren angeben
- ✅ VV-Nummern einzeln ausweisen
- ✅ Vorschüsse transparent abziehen
- ✅ Textform nach § 10 RVG ausreichend
- ✅ Aufbewahrungspflicht: Rechnungen müssen gemäß § 14b UStG 8 Jahre aufbewahrt werden.
Rechenhilfe
Umsatzsteuer zum Honorar berechnen
Berechnet nur die Umsatzsteuer.
Hinweis zur Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG):
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Bitte fügen Sie folgenden Hinweis auf Ihrer Rechnung hinzu:
"Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet."
Kopierbare Vorlage
Muster einer Anwalt / Rechtsanwalt-Rechnung
Das Beispiel zeigt den Aufbau. Ersetzen Sie alle Werte und prüfen Sie die Angaben für Ihren konkreten Fall.
Elektronische Rechnung
Brauchen Anwalt / Rechtsanwalt eine E-Rechnung?
Ja, für die meisten Ihrer Aufträge! Als Anwalt / Rechtsanwalt arbeiten Sie überwiegend mit gewerblichen Kunden. Inländische B2B-Rechnungen sollten Sie seit 2025 grundsätzlich als E-Rechnung mitdenken; für das Ausstellen gelten die gesetzlichen Übergangsfristen.
B2B-Rechnungen: XRechnung oder ein zulässiges ZUGFeRD-Format frühzeitig einplanen.
Privatkund:innen: Für rein private Rechnungen ist die E-Rechnung in der Regel nicht der maßgebliche Fall.
Übergang: Die gesetzlichen Übergangsfristen sollten Sie bei der Einführung einplanen.
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E-Rechnungen mit FastBill vorbereiten
Geeignet für Freelancer, Beratungsleistungen und Dienstleister mit schlanken Rechnungsabläufen.
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Rechnungsprogramm ohne Abo: einmal zahlen, lokal nutzen
Für Anwalt / Rechtsanwalt, die keine monatliche Cloud-Software möchten, ist Invozilla-Solo eine schlanke Alternative: lokale Datenhaltung, einmalige Lizenz und schnelle Rechnungserstellung ohne laufende Abo-Kosten.
Besonders passend, wenn lokale Datenhaltung und Kaufversion wichtiger sind als Cloud-Automatisierung.
Weitere Hilfen
Rechnung, E-Rechnung und Software richtig einordnen
Diese weiterführenden Seiten helfen bei Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung, E-Rechnung und der Auswahl einer passenden Rechnungssoftware.
Kurz beantwortet
Häufige Fragen zur Anwalt / Rechtsanwalt-Rechnung
Welche Angaben verlangt § 10 RVG in einer Anwaltsrechnung?
Die Berechnung muss in Textform mitgeteilt werden. Sie nennt die einzelnen Gebühren und Auslagen, Vorschüsse, den jeweiligen Gebührentatbestand, die Nummern des Vergütungsverzeichnisses und bei Wertgebühren auch den Gegenstandswert.
Muss eine Anwaltsrechnung unterschrieben werden?
§ 10 RVG verlangt die Mitteilung der Berechnung in Textform. Eine eigenhändige Unterschrift ist dafür nicht generell erforderlich.
Was ist bei einer Vergütungsvereinbarung zu beachten?
Eine Vergütungsvereinbarung muss nach § 3a RVG in Textform geschlossen, als solche bezeichnet und von anderen Vereinbarungen deutlich abgesetzt werden.