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Musterrechnung für 3D-Visualisierer

Kostenloses Rechnungsmuster für 3D-Visualisierer: branchenspezifisch, klar strukturiert und sofort kopierbar.

§ 14 UStG · § 631 BGB · § 611 BGBrechtliche Grundlagen
§ 14 UStGsteuerliche Pflichtangaben
Stand 2026mit E-Rechnungs-Hinweis

Schnellorientierung

Was eine 3D-Visualisierer-Rechnung braucht

Neben den allgemeinen Rechnungsangaben gelten für 3D-Visualisierer branchenspezifische Anforderungen. Ihre Rechnung sollte nachvollziehbar zeigen, welche Leistungen erbracht wurden.

3D-Modellierung

Rendering

Architekturvisualisierung

Animation

Post-Production

ℹ️ Expertentipps für 3D-Visualisierer

Rechenhilfe

Umsatzsteuer zum Rechnungsbetrag berechnen

Berechnet nur die Umsatzsteuer.

Nettobetrag:1.000,00 EUR
Zzgl. 19% Umsatzsteuer:190,00 EUR
Bruttobetrag:1.190,00 EUR

Kopierbare Vorlage

Muster einer 3D-Visualisierer-Rechnung

Das Beispiel zeigt den Aufbau. Ersetzen Sie alle Werte und prüfen Sie die Angaben für Ihren konkreten Fall.

Rechnungsmuster – 3D-Visualisierer Fiktive Werte, vor Verwendung anpassen
RECHNUNG 3D-Visualisierer Max Mustermann Musterstraße 12 10115 Berlin Telefon: 030 12345678 E-Mail: kontakt@beispiel.de Steuernummer: 12/345/67890 USt-IdNr.: DE123456789 (falls vorhanden) An [Firmenname / Name des Auftraggebers] [Straße und Hausnummer] [PLZ Ort] Berlin, [TT.MM.JJJJ] RECHNUNG NR. [2026-001] Projekt/Auftrag: [Projektbezeichnung / Auftragsnummer] Leistungszeitraum: [TT.MM.JJJJ] bis [TT.MM.JJJJ] Sehr geehrte Damen und Herren, für die im genannten Zeitraum erbrachten Entwicklungsleistungen berechne ich: POSITION BETRAG ------------------------------------------------------------------ 3D-Modellierung [Betrag 1] Rendering [Betrag 2] Architekturvisualisierung [Betrag 3] ------------------------------------------------------------------ Zwischensumme (Netto) {{NETTOBETRAG}} {{STEUERZEILE}} ------------------------------------------------------------------ RECHNUNGSBETRAG (Brutto) {{GESAMTBETRAG}} ================================================================== Zahlungsbedingungen: Bitte überweisen Sie den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieser Rechnung auf folgendes Konto: Kontoinhaber: [Name] IBAN: DE00 0000 0000 0000 0000 00 BIC: XXXXXXXXXXX Bank: [Bankname] Verwendungszweck: Rechnung [2026-001] Vielen Dank für Ihr Vertrauen und die gute Zusammenarbeit. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift/Name] 3D-Visualisierer
VollständigkeitAlle Pflichtangaben nach § 14 UStG beachten.
NachvollziehbarkeitLeistungen klar und detailliert beschreiben.
AufbewahrungRechnungen 8 Jahre aufbewahren (§ 14b UStG).

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E-Rechnungen mit FastBill vorbereiten

Geeignet für Freelancer, Beratungsleistungen und Dienstleister mit schlanken Rechnungsabläufen.

Elektronische Rechnung

Brauchen 3D-Visualisierer eine E-Rechnung?

Teilweise – abhängig von Ihren Kunden. Als 3D-Visualisierer haben Sie gemischte Kundenstrukturen. Für B2B-Umsätze sollten Sie die E-Rechnung frühzeitig einplanen; für reine Privatkund:innen ist sie in der Regel nicht der maßgebliche Fall.

B2B-Rechnungen: XRechnung oder ein zulässiges ZUGFeRD-Format frühzeitig einplanen.

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Privatkund:innen: Für rein private Rechnungen ist die E-Rechnung in der Regel nicht der maßgebliche Fall.

Übergang: Die gesetzlichen Übergangsfristen sollten Sie bei der Einführung einplanen.

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Rechnungsprogramm ohne Abo: einmal zahlen, lokal nutzen

Für 3D-Visualisierer, die keine monatliche Cloud-Software möchten, ist Invozilla-Solo eine schlanke Alternative: lokale Datenhaltung, einmalige Lizenz und schnelle Rechnungserstellung ohne laufende Abo-Kosten.

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Besonders passend, wenn lokale Datenhaltung und Kaufversion wichtiger sind als Cloud-Automatisierung.

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Bauzeitenplan statt Excel: Software für Bauleiter und Architekten

Wer Bauleistungen abrechnet, muss oft auch Termine, Gewerke und Bauphasen koordinieren. Bauprogramm hilft dabei, Bauzeitenpläne online zu erstellen, Änderungen schneller einzupflegen und Projektbeteiligte auf dem aktuellen Stand zu halten.

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Passend für Bauplanung, Projektleitung und terminintensive Handwerksaufträge.

Weitere Hilfen

Diese weiterführenden Seiten helfen bei Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung, E-Rechnung und der Auswahl einer passenden Rechnungssoftware.

Kurz beantwortet

Häufige Fragen zur 3D-Visualisierer-Rechnung

Wie kalkuliere ich als 3D-Visualisierer?

Stundensätze 50-150 EUR oder Tagessätze 400-1.200 EUR je nach Erfahrung und Spezialisierung.

Muss ich Reverse-Charge anwenden?

Ja, bei B2B-Leistungen an Unternehmen im EU-Ausland (§ 3a Abs. 2 UStG).

Was gehört in die Leistungsbeschreibung?

Konkret: Features, Technologien, Projektphasen und Arbeitsumfang.