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Kleinunternehmer-Rechnung für Fitnesstrainer

Gemäß § 19 UStG – Professionelles Muster ohne Umsatzsteuerausweis

Wichtig für Fitnesstrainer als Kleinunternehmer

Da Fitnesstrainer fast ausschließlich B2C-Endkunden betreuen, ist die Kleinunternehmerregelung ein brutto-taktischer Riesenvorteil. Sie können Ihre Stundensätze für Privatzahler ohne den 19%-Aufschlag wettbewerbsfähig halten.

RECHNUNG

Rechnungsnummer: KU-2026-2756

Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG

Rechnungsdatum

13.06.2026

Rechnungssteller

FitLife Personal Training

Musterstraße 42

10115 Berlin

Steuernummer: 12/345/67890

Rechnungsempfänger

Max Mustermann

Kundenweg 15

80331 München

Leistungspositionen

Pos Beschreibung Betrag
1 Personal Training Paket: 10 Einheiten à 60 Minuten 650,00 €
2 Individueller Trainings- und Ernährungsplan 180,00 €
Zwischensumme (netto): 830,00 €
Gesamtbetrag: 830,00 €

Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

(Kleinunternehmerregelung - Brutto entspricht Netto)

Zahlungsbedingungen

Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag bis zum 27.06.2026 auf folgendes Konto:

IBAN:
DE89 3704 0044 0532 0130 00
BIC:
COBADEFFXXX
Verwendungszweck:
KU-2026-2756

💡 Vorteile für Fitnesstrainer: Kleinunternehmer-Rechnungen fehlerfrei mit FastBill

Als Kleinunternehmer müssen Sie auf jeder Rechnung den § 19 UStG-38411CYW3Bermerk angeben und dürfen keine Umsatzsteuer ausweisen. Professionelle Rechnungssoftware wie FastBill verhindert automatisch fehlerhafte Steuerausweise und spart Ihnen Zeit bei der Buchhaltung.

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Was bedeutet § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung)?

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit Sie von der Verpflichtung, Umsatzsteuer auf Ihren Rechnungen auszuweisen und abzuführen. Dies gilt, wenn Ihr Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 € nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 € nicht überschreitet.

Wichtig: Sie dürfen als Kleinunternehmer keine Vorsteuer aus Ihren Einkäufen geltend machen. Der Hinweis "Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" muss zwingend auf jeder Rechnung erscheinen.

FitLife Personal Training • Inhaber: Jessica Meyer • Steuernummer: 12/345/67890

Bankverbindung: Commerzbank AG • IBAN: DE89 3704 0044 0532 0130 00 • BIC: COBADEFFXXX

Wann Kleinunternehmerstatus hier sinnvoll ist

Viele selbstständige Trainer starten als Kleinunternehmer. Wichtig ist dann, keine Umsatzsteuer auszuweisen und den Hinweis auf § 19 UStG aufzunehmen.

Für diese Berufsgruppe sind typische Kunden Privatkunden, Unternehmen, Vereine, Studios und Anbieter betrieblicher Gesundheitsförderung. Wenn viele Kunden vorsteuerabzugsberechtigt sind, kann eine Rechnung mit Umsatzsteuer wirtschaftlich neutraler wirken als eine Kleinunternehmerrechnung ohne Steuerabzug.

  • Keine Umsatzsteuer ausweisen, wenn § 19 UStG angewendet wird.
  • Den Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung direkt unter den Rechnungsbetrag setzen.
  • Bei Wachstum regelmäßig prüfen, ob die Umsatzgrenzen noch eingehalten werden.

Weiterführende Hilfen

Kleinunternehmer-Rechnung absichern

Weitere Regeln zu § 19 UStG, E-Rechnung und Software für Rechnungen ohne Umsatzsteuerausweis.

Fitnesstrainer-Rechnungen direkt digital erstellenFastBill eignet sich hier als nächster Schritt von Muster und Erklärung zur echten Rechnung.
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